Initiativen zur DDR-Alterssicherung

Bereits in der zurückliegenden 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kam es aufgrund einer Vielzahl protestierender Verbände und Betroffenen zu einer umfangreichen Bundestagsdebatte über Anträge, die allesamt das Ziel hatten, bestehende Ungerechtigkeiten in der Rentenwertberechnung Ost/West und bei der Überleitung von DDR-Alterssicherungen in bundesdeutsches Recht zu beseitigen.

Dazu gehören auch die besonderen Alterssicherungssysteme, die durch die alleinige Überführung in die gesetzliche Rente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nicht anerkannt wurden. Die Regierungskoalition der zurückliegenden Legislaturperiode kam zu dem Schluss, dass es 20 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit an der Zeit ist, Regelungen zu treffen, die den sozialen Frieden zwischen Ost und West befördern. Daraus resultierend erklärte die damalige und heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel, diese Thematik in dieser Legislaturperiode erneut aufzugreifen und zu einer im Sinne der Betroffenen vernünftigen und gleichzeitig zukunftsorientierten Lösung zu kommen.

Dieses aufgreifend, hat die Bundestagsfraktion „Die Linke“ mit dem Antrag 17/1631 vom 6. Mai 2010 diese Thematik erneut in das Parlament eingebracht und fordert die Bundesregierung auf, die Wirkung des Rentenüberleitungsgesetzes (einschließlich des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets AAÜG) zu überprüfen und spätestens bis zum 31. Oktober 2010 Regelungen vorzulegen, die zumindest bestimmte Problemfelder lösen.

Wir verweisen hierzu auf den Wortlaut des Antrags 17/1631, gehen davon aus, dass wir unsere Mitgliedschaft hiermit über den aktuellen Stand informieren konnten und werden das Thema weiter verfolgen.