"Das Verankern der Schuldenbremse in der Landesverfassung ist Augenwischerei und absolut unnötig", sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute am Rande der Plenarsitzung des Landtages, "der Bund hat bereits 2009 die Schuldenbremse auch für die einzelnen Bundesländer im Grundgesetz verankert, an dieser kommt M-V ohnehin nicht vorbei".
Der Landtag hatte in einer aktuellen Stunde darüber beraten, ob eine zusätzliche Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Die Regierungsfraktionen haben allein dafür keine notwendige Zweidrittelmehrheit und sind auf die Unterstützung der anderen demokratischen Fraktionen angewiesen.
Artikel 109 Absatz 3 GG verpflichtet Bund und Länder, grundsätzlich ohne Kredite auszukommen. Ausnahmen gestatten eventuelle Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen.
In Verbindung mit Artikel 143d verpflichtet das Grundgesetz auch Mecklenburg-Vorpommern, ab 2020 seinen Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aufzustellen.
Mit diesen Neuregelungen hat die Mehrheit der Länder freiwillig Eingriffsrechte in ihre Verfassungsautonomie eingeräumt und darüber hinaus Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Haushalte eingeschränkt. Während der Bund sich weiterhin in Höhe von 0,35 Prozent des BIP verschulden darf, bleibt den Ländern diese Möglichkeit versagt.
"Die Landesregierung und mit ihr alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass ein Haushalt ohne Neuverschuldung aufstellbar und durchsetzbar ist, Ausnahmen können einfachgesetzlich geregelt werden. Warum also eine Änderung der Landesverfassung?", so Knecht abschließend.