„Die öffentliche Hand darf nicht zum Gehilfen für Billiglohnunternehmen werden“, dies unterstrich heute der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht am Rande der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Landtag.
Der dbb m-v, der über die GDL im Land mehr als 80 Prozent des Fahrpersonals auf der Schiene organisiert, begrüßt ausdrücklich die Absicht von SPD und CDU, Regelungen zur Tariftreue im Vergabegesetz zu treffen.
Künftig sollen Aufträge im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs nur an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach einem in der Branche repräsentativen Tarifvertrag für Mecklenburg-Vorpommern entlohnen.
„Um festzulegen, welcher Tarifvertrag repräsentativ ist, empfehlen wir die Einrichtung eines Beirats“, so Knecht weiter, „leider fehlen auch noch immer generelle Regelungen zur verpflichtenden Übernahme des Personals bei Betreiberwechsel“.
Der Gesetzgeber schöpft damit die Möglichkeiten der EU-Verordnung 1370/2007 diesbezüglich nicht aus.
„Auch mit Blick auf die seit einigen Tagen geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit fordern wir die generelle Verpflichtung der Verkehrsunternehmen zur Zahlung eines Mindestlohnes von 8,50 € / Stunde", so Knecht abschließend.