Mit der heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetz zur Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Bundes in Landesrecht sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, zur Änderung des Landesrichtergesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Spielbankgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BesVersÜberlÄndG M-V) hat das Land nach Ansicht des dbb m-v einen weiteren Schritt in Richtung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Flickenteppich in der Bundesrepublik Deutschland getan.
"Mag es in diesem ersten Schritt auch zunächst nur um die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen dafür gehen, aus Bundes- Landesrecht zu machen, wie sieht dann der zweite Schritt eventuell schon in der nächsten Legislaturperiode aus?", fragt dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht heute in Schwerin, "mit Blick auf das Auslaufen des Solidarpakts und die Einführung der Schuldenbremse könnten die Stellschrauben künftig dazu benutzt werden, Besoldungs- und Versorgungsleistungen zu kürzen!"
Im Rahmen der Anhörung forderte dbb Vize Thomas Krupp den generellen Wegfall der Stellenobergrenzen.
"Mit dem Auslaufen aller noch vorhandenen Personalkonzepte, die im großen Maße die Laufbahngruppe 1 - also den ehemaligen einfachen und mittleren Dienst – treffen, in deren Folge nicht mehr von einem Stellenkegel gesprochen werden kann, gehören die Stellenobergrenzen auf den Müllhaufen der Föderalismusgeschichte", unterstreicht Knecht die Position des dbb m-v abschließend.
Die Stellungnahme des dbb m-v im Wortlaut.