Von Steuervereinfachung kaum Spuren

„Die von der Bundesregierung beschlossene Steuervereinfachung enthält viel Blendwerk und wird ihrem Ziel nicht gerecht“, so dbb Landeschef Dietmar Knecht in einer ersten Bewertung des Gesetzes.

Trotz zunächst positiv wirkender Veränderungen führt das Gesetz aber auch zu Verkomplizierungen und Verwerfungen im Steuerrecht. Kritisch betrachtet Knecht beispielsweise die Neuregelungen bei den Kinderbetreuungskosten. „Diese werden für erwerbstätige Eltern teurer, da die Kosten nicht mehr als Werbungskosten absetzbar sind, sondern nur noch als Sonderausgaben. Anders als Werbungskosten finden diese wiederum bei den Kita-gebührenordnungen keine Berücksichtigung. Den Machern des Gesetzes scheint Anspruch und Wirklichkeit abhanden gekommen zu sein“, so Knecht weiter.

Der dbb m-v sieht auch in der Anhebung der Werbungskostenpauschale weder eine Vereinfachung noch eine nennenswerte Entlastung der Steuerzahler. Für die Steuerverwaltung wird die Programmierung der EDV mehr kosten, als die Entlastungswirkung beim Bürger ausmacht, immerhin sind von der Erhöhung lediglich 50.000 Menschen bundesweit betroffen.

Der dbb m-v bemängelt weiterhin die Beibehaltung der alten nicht mehr zeitgemäßen Pauschbeträge für Behinderte.

Fernab jeglicher Realität ist ebenfalls die Möglichkeit die Steuererklärung im Zwei-Jahres-Turnus abzugeben. Auch hier keine Erleichterungen für Steuerzahler und Finanzämter sondern Mehrarbeit! „Wenn von 22 Millionen Erwerbstätigen - 21 Millionen in der Regel mit der Abgabe der Steuererklärung auf eine Steuerrückerstattung hoffen, wer wartet denn von denen freiwillig ein Jahr länger?“, so Knecht abschließend.