Der dbb m-v begrüßt den jüngsten Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion, für benachteiligte Berufsgruppen, die zu DDR-Zeiten in Sonder- und Zusatzversorgungssysteme einzahlten, einen so genannten Härtefallfonds einzurichten, der aus dem allgemeinen Steueraufkommen des Bundes gespeist werden soll.
dbb Landeschef Dietmar Knecht dazu: "Ein solcher Fonds könnte ein Mittel sein kann, um das Problem zu lösen, damit die Betroffenen noch vor ihrem Ableben von einer positiven Regelungen profitieren können. Schließlich hat die Bundeskanzlerin bereits bis 2009 eine Lösung eigentlich aller einigungsbedingten "Grauzonen" versprochen." Knecht wies zudem darauf hin, dass neben den genannten Berufsgruppen wie "Reichsbahnern, Krankenschwestern, Postbeschäftigten, Balletttänzern" auch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und Universitäten nicht vergessen werden dürften, die ebenfalls in die DDR-Zusatzversorgungssysteme eingezahlt hätten.
"Renten haben neben der materiellen Sicherungsfunktion auch einen immens hohen ideellen Stellenwert, der die individuelle Lebensleistung abbildet. Offensichtliche Benachteiligungen und das Vorenthalten von Leistungen werden von den Betroffenen zu Recht als Verweigerung der Anerkennung ihrer Lebensleistung wahrgenommen", so Knecht abschließend.