Mit der heute getroffenen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes wird eine langwierige Diskussion um Landkreisgrenzen und kreisfreie Städte beendet. Damit besteht für alle Beteiligten Klarheit, wie die Verwaltungsstrukturen der bisherigen kreisfreien Städte und Landkreise des Landes ab dem 04.09.2011 aussehen sollen. Vor allem für unsere Mitglieder in diesen Verwaltungen zeichnet sich ab, welche Aufgaben sie in diesen neuen Strukturen übernehmen werden. Die bisherigen Unklarheiten über ihre dienstliche und persönliche Zukunft werden überwunden.
Dazu Dietmar Knecht, Landesvorsitzender des dbb m-v: „Der dbb hat in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns alle bisherigen Verwaltungsreformen stets konstruktiv begleitet. Auch wenn wir die errechneten Einsparpotentiale der nunmehr bestätigten Reform nach wie vor für utopisch halten, sehen wir es als positiv an, dass die angestrebten Kosteneinsparungen nicht primär – wie sonst üblich - zu Lasten des Personals realisiert werden sollen.“
Nach wie vor sei es als Erfolg zu werten, dass es während des Gesetzgebungsverfahrens gelungen ist, die Eigenständigkeit der Arbeitsschutzverwaltung zu erhalten. „Wir haben uns mit dem Bund technischer Beamter, Angestellter und Arbeiter (BTB M-V) jahrelang dafür eingesetzt, gut funktionierende Strukturen zu erhalten statt zu zerschlagen. Die Aufteilung der Arbeitsschutzverwaltung auf die neuen Landkreise hätte die Fach- und die Dienstaufsicht getrennt und somit zu mehr Verwaltungsaufwand geführt“, so Knecht weiter.
„Auch wenn sich beispielsweise durch die neuen Landkreisstrukturen vielfach die Arbeitsbereiche und -aufgaben ändern, die Dienst- und Arbeitswege territorial größer werden: Unsere Mitglieder nehmen die neuen Herausforderungen an und werden motiviert die Umsetzung der Landkreisneuordnung unterstützen“, meint Gerald Krause, Landesvorsitzender der komba Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst im dbb.