Beamtenbesoldung darf nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 die Besoldung von Professoren im Land Hessen für verfassungswidrig erklärt.

Aus Sicht des dbb Landesvorsitzenden Dietmar Knecht bestätige die Entscheidung des Verfassungsgerichts aber auch, dass die Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren insgesamt erheblich gelitten hätten: "Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation werden anerkanntermaßen am Beispiel der Professorenbesoldung nicht mehr erfüllt. Das ist aus unserer Sicht aber auch in anderen Bereichen der Besoldung in unserem Land der Fall. Wir sehen in dem Urteil eine Signalwirkung gegen die nicht mehr amtsangemessene Alimentation der Beamtenschaft in Mecklenburg-Vorpommern."

"Stetige Streichungen, Kürzungen und Verschlechterungen schrecken qualifizierte Fachkräfte ab und müssen der Vergangenheit angehören. Maßstab für eine Bezahlung darf in zukünftigen Besoldungsrunden nicht allein die Haushaltslage sein, sondern die Qualität der geleisteten Arbeit – und die hat in Mecklenburg-Vorpommern ein hohes Niveau!", so Knecht abschließend.