dbb m-v bei LINKEN-Chef Bockhahn

Zu einem ersten Kennenlernen kam es am Montag zwischen dem LINKEN-Landesvorsitzenden Steffen Bockhahn und Vertretern der dbb Landesleitung in Rostock. Die Meinung Bockhahns: „Das Personal darf sich nicht wie im Verschiebebahnhof vorkommen“, kann der dbb mit Blick auf die Kreisreform nur unterstützen. „Das viel zu hoch anvisierte Einsparvolumen von 54 Millionen Euro pro Jahr im Personalbereich ist utopisch und lässt befürchten, dass das Personal einzig und allein Leidtragender sein wird“, so dbb Vize Thomas Krupp.
 
Als „mustergültig“ bezeichnete dbb Chef Dietmar Knecht den Änderungsantrag der LINKEN, wonach die Altersgrenze bei Polizei, Strafvollzug und Feuerwehr weiterhin 60 betragen sollte. Die Koalitionäre planen dagegen die Heraufsetzung auf 62, wobei zwei Jahre Schichtdienst einen Monat Verkürzung bringen sollen.
 
Zur Rostocker Haushaltssituation sagte Knecht: „Es ist gut, dass sich die Bürgerschaft und OB Methling die dbb Auffassung zueigen gemacht haben und die Tarifverhandlungen über einen Haustarifvertrag eingestellt wurden sowie auf betriebsbedingte Kündigungen in der Hansestadt zu verzichten. Das Personal hat bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen erheblichen Anteil zur Haushaltskonsolidierung beigetragen.“
 
Neben Kreisreform, Rostocker Haushaltslage und Beamtenrechtsneuordnung kam aber auch die Bundespolitik nicht zu kurz. Bockhahn ist Mitglied des Haushaltsausschusses des Bundestages und hat von daher einen besonderen Blick auf das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
 
Knecht dazu: „ Es ist nicht verwunderlich, dass die Länder der Bundesregierung in die Suppe spucken, schließlich wurde ihnen doch kürzlich ein Schuldenverbot ins Grundgesetz geschrieben. Nun einseitig die Lasten zu tragen, ist inakzeptabel“.
 
Schnell war man sich einig, dass es in Zukunft weitere thematische Gespräche geben muss.
 
Der dbb m-v wird weiter versuchen, alle demokratischen Parteien für die Belange der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu sensibilisieren. Knecht: „Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – egal ob Beamter oder Tarifkraft – sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, insofern auch am Wahlergebnis beteiligt!“