Am 16. Dezember hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern das
Beamtenrechtsneuordnungsgesetz beschlossen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei
das neue Landesbeamtengesetz mit nur noch zwei Laufbahngruppen sowie die
Heraufsetzung des Pensionsalters.
„Von unserer Forderung, die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes
spürbar zu verbessern, ist dieses Gesetz leider weit entfernt. Auch wenn im
Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einige Kompromisse möglich waren, so
kommt man nicht umhin zu sagen: Hier ist kein großer Wurf gelungen“, so dbb
Landesvorsitzender Dietmar Knecht.
Es fehlen motivierende Regelungen zur Nachwuchsgewinnung, denn bereits jetzt
seien kaum noch Menschen unter 40 in der Landesverwaltung tätig. In diesem
Zusammenhang kritisiert der dbb m-v die Heraufsetzung des Pensionsalters bei
Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug. Die enormen physischen und psychischen
Belastungen im Bereich Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug gebieten eine
Beibehaltung der bisherigen Regelungen. Der dbb m-v forderte bereits Anfang
2009 eine Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand.
„Wir haben nunmehr die strengsten Regeln im nord- und ostdeutschen Raum.
Schon jetzt erreichen eine Vielzahl der Betroffenen nicht die
Ist-Altersgrenzen. Bei der Feuerwehr kommt erschwerend hinzu, dass
Einsatzuntaugliche aufgrund der Kassenlage der Kommunen keine weitere
Verwendung finden“, so Knecht weiter.
Der dbb m-v kritisiert darüber hinaus die Einfügung des § 34 a, die im Widerspruch steht zu einer angeblich beabsichtigten Erleichterung der Möglichkeiten des Wechsels zu anderen "öffentlichen Diensten", aber auch in die private Wirtschaft. Der neue Paragraph beinhaltet die Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten der letzten fünf Jahre, falls der Beamte bzw. die Beamtin den Dienstherren wechselt bzw. aus dem Beamtenverhältnis in die private Wirtschaft wechselt. „ Die eigentlich geplante Flexibilität und Mobilität im norddeutschen Raum wir damit eindeutig konterkariert“, meinte Knecht abschließend.