09. Juli 2019

Beteiligungsverfahren eingeleitet

Besoldungsanpassung kommt

Nach Abschluss der diesjährigenTarifrunde und der Zusage des damaligen Finanzministers Mathias Brodkorb, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten des Landes zu übertragen, herrschte einige Wochen lang das sprichwörtliche "Schweigen im Walde". Auch die rückwirkende Zahlung der vereinbarten Erhöhung im Tarifbereich ließ auf sich warten.

Das hat viele Kolleginnen und Kollegen verunsichert und sogar Zweifel an der Einhaltung der Zusage zur Besoldungsanpassung aufkeimen lassen. Daher hat sich der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht am 17. Juni mit einem Schreiben an die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gewandt, in welchem er darauf hinwies dass er weiterhin von der Einhaltung der Absprachen mit dem Finanzministerium ausgehe. Dies wurde bestätigt, indem das Finanzministerium am 27. Juni das Beteiligungsverfahren nach § 92 des Landesbeamtengesetzes einleitete und den Ressortentwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes den Verbänden zur Stellungnahme vorlegte. Aufgrund der Ergebnisse des Beteiligungsgespräches im April, wo bereits eine sachgerechte Verständigung erzielt worden war, wurde die Beteiligungsfrist verkürzt. Der dbb m-v wird seine Stellungnahme fristgerecht bis zum 19. Juli vorlegen, sodass die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag so rechtzeitig erfolgen kann, dass die erste Lesung bereits in der Sitzungswoche nach der Sommerpause Anfang September stattfinden kann. Wenn in der Landtagsdebatte dazu keine Widersprüche geäußert werden, ist damit in der Regel auch die Anweisung zur Aus- bzw. Nachzahlung der erhöhten Besoldung verbunden.