12. Dezember 2018

dbb m-v begrüßt die Einbeziehung der Justizvollzugsbeamten in den Pakt für innere Sicherheit

Entgegen allen bisherigen Verlautbarungen hat sich die Landesregierung dazu durchgerungen, auch den Allgemeinen Vollzugsdienst der Justiz in den Pakt für innere Sicherheit über den Nachtragshaushalt einzubeziehen. Diese Kehrtwende begrüßen wir im Namen aller Betroffenen“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am Rande der heutigen Landtagssitzung in Schwerin.

 

Damit reagiere die Landespolitik auf die Forderungen der AG Justiz im dbb m-v, die bis in die Koalitionsfraktionen hineingetragen worden waren. Wegen des aus Sicht des dbb m-v fehlenden Differenzierungsgrunds zum Polizeivollzugsdienst erhalten nun auch Justizvollzugsbeamte eine Wechselschichtzulage in Höhe von 150,00 Euro pro Monat.

„Dieses motivierende vorweihnachtliche Zeichen sorgt mit Sicherheit für Freude in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Nun kommt es darauf an, so schnell wie möglich die Änderung in die Erschwerniszulagenverordnung einzubauen“, so Knecht abschließend.