22. November 2018

dbb m-v zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung beim Beteiligungsgespräch mit Finanzminister Brodkorb

Knecht: Pakt für Sicherheit nimmt Formen an, es gibt aber auch Schattenseiten

Als Teil des Paktes für Sicherheit der Landesregierung gilt es auch, die Erschwerniszulagenverordnung zu ändern. Hierzu hat sich der dbb m-v im Rahmen der Beteiligung umfangreich geäußert. Zur Erläuterung der einzelnen Punkte traf der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht am 20. November mit Finanzminister Mathias Brodkorb zu einem Gespräch zusammen.

Als positiv hob Knecht u.a. die Erhöhung bisheriger Zulagen hervor, konkret die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 51,13 Euro auf 150,00 Euro und die Erhöhung der Zulage für Beamte in den Spezialeinheiten (SE-Zulage) von 153,93 Euro auf 300,00 Euro.

„Auch die Schaffung völlig neuer Zulagen beispielsweise bei Spezialkräften und Hundeführern wird in den Revieren sehr positiv aufgenommen. Mit alldem ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Inneren Sicherheit und für das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger getan. Gleichzeitig wird das Interesse junger Leute geweckt, sich für einen Job bei der Polizei zu entscheiden“, unterstrich Knecht.

Allerdings machte der dbb m-v auch darauf aufmerksam, dass diese Entscheidungen als der Anfang eines Prozesses gesehen werden müssen, denn unklar blieben die Dynamisierung, die Ruhegehaltsfähigkeit und die Definition weiterer Erschwernisse.

 

Völlig unterzugehen scheine dagegen der Allgemeine Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten, dort werde in der Regel ebenfalls in Wechselschicht gearbeitet und die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen seien für die Gewährleistung der Sicherheit elementar wichtig. Ihnen stehe nach Meinung des dbb m-v ebenfalls eine Erhöhung der Wechselschichtzulage zu. „Das gebietet schon der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel III unseres Grundgesetzes. Wir gehen davon aus, dass das Justizministerium als das für diesen Fakt zuständige Ministerium dieses Problem in seiner Stellungnahme ebenfalls anspricht um das Finanzministerium zu einer anderen Haltung zu bewegen“, betonte der dbb Landesvorsitzende.

Verhandlungsbereit zeigte sich der Minister dagegen bei der Honorierung von Erschwernissen bei den Feuerwehren und der Einführung einer Notfallsanitäterzulage, wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits geschehen.

„Wir freuen uns für alle, die ab dem 1. Januar 2019 von den Verbesserungen profitieren, sehen uns aber auch in der Pflicht, den Prozess weiterer Anreize bis hin zu einer möglichen Neuordnung aller Erschwernisse im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen weiterzugehen. Eine erste Möglichkeit gibt es bereits in Kürze, wenn es nach einer erfolgreichen Tarifrunde mit den Ländern 2019 um die anschließende Besoldungsübertragung geht“, so Knecht abschließend.