Rechtsschutz

Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb m-v, den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Rechtsschutz im Rahmender dbb Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet mündliche oder schriftliche Auskünfte bzw. kurze Rechtsgutachten.

Im Verfahrensrechtsschutz findet eine rechtlich Vertretung in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren statt. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.

Weitere Informationen erhalten Sie beim dbb (dbb.de)