Am 23. Mai fanden vor dem Finanzausschuss des Landtages im Schweriner Schloss mehrere Anhörungen statt. Der dbb m-v nahm Stellung zur Entwicklung der Pensionsverpflichtungen, die DSTG und der VBE wurden zur Optimierung von Besteuerungsverfahren, Risikomanagement der Finanzverwaltung, Finanzierung von Schulneubauten sowie das alles überlagernde Thema Vorantreiben der Digitalisierung angehört.
Bezogen auf die Vorsorge bei Pensionsverpflichtungen führte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht aus, dass mit dem Versorgungsrücklagegesetz 1999 das Land sehr frühzeitig vorgesorgt hat und sich im Ländervergleich auch aufgrund einer enthaltsamen Verbeamtungspolitik der Nachwendejahre in einer guten Position befindet. Dabei hat die Beamtenschaft auch einen – oft in Vergessenheit geratenen – Eigenbeitrag geleistet und zwar 12 mal 0,2 Prozent von den allgemeinen Besoldungsanpassungen seit 1999.
„Zur Entwicklung der Pensionsverpflichtungen teilen wir nach wie vor die Meinung des Finanzministeriums, das uns bei den in den letzten Jahren geführten Gesprächen zu den notwendigen Besoldungsanpassungen immer wieder bestätigte, dass Mecklenburg-Vorpommern gut aufgestellt sei, dass die Bugwelle der bevorstehenden Pensionierungen durch Fonds und Rücklage gut verkraftet und abgeflacht werde und dass daher auch künftig der 0,2-prozentige Abzug bei allgemeinen Besoldungsanpassungen entfallen könne“, so Knecht, „wichtig dabei ist nach unserer Auffassung das Verständnis der Betroffenen, dass es sich um ihre Versorgungsanwartschaften handelt und sie daher einen moralischen Anspruch darauf haben, ohne befürchten zu müssen, dass Gelder aus dem Fonds oder aus der Rücklage beispielsweise zum Stopfen von Haushaltslöchern „verfrühstückt“ werden“.
In einigen Ländern ist das bedauerlicherweise bereits passiert. Sicher verlockt der Blick auf das zurückgelegte Geld, das in diesem Fall sogar auch noch in der eigenen Hosentasche steckt und man könnte eine gewisse Affinität entwickeln, dass das Geld durchaus von links nach rechts wandern könnte, fest steht laut Knecht aber: „Versorgungsansprüche bleiben bestehen und zwar egal, ob das Land Vorsorge betreibt oder es diese Ansprüche aus den laufenden Haushalten zu zahlen hat. Bei Letzterem muss dann allerdings geklärt werden, wo man dann den Bürgerinnen und Bürgern noch Einsparungen zumuten kann“.
Der dbb m-v ist ebenso wie der Landesrechnungshof der Meinung, dass es bei den bisherigen Anlageformen bleiben kann und regt darüber hinaus die Wiedereinsetzung des Beirats sozusagen als Kontroll- bzw. Transparenzorgan, aber auch als strategisches Anlageorgan an.
Die schriftliche Stellungnahme finden Sie hier.
Zu Fragen der Abgeordneten des Bereichs Finanzverwaltung standen von der DSTG der Landesvorsitzende Frank Höhne, Burkhard Köhler sowie Susanne Wiencke zur Verfügung. Bemerkenswert waren auch die Ausführungen der Steuerberaterkammer und des Steuerberaterverbands, die feststellten, dass ein weiteres Ausdünnen der Personaldecke in den Finanzämtern unterbleiben sollte. „Das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Während beispielsweise in den zurückliegenden Jahrzehnten das Personal bei den Steuerberatern im Land trotz Digitalisierung verdoppelt werden musste, ist im Gegenzug das Personal in den Finanzämtern um zwei Drittel reduziert worden“, so Frank Höhne am Rande der Anhörung.
Bereits nachmittags standen der dbb Vize und VBE Landesvorsitzende Michael Blanck sowie Susann Meyer vom VBE den Abgeordneten zu den Themen Investitionen in Schulen (Schulneubauten) sowie Digitalisierung Rede und Antwort.