Der dbb beamtenbund und tarifunion Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) hat am 4. Dezember im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Novelle des Landesbeamtengesetzes eindringlich vor neuen Belastungen und weiteren Fehlentwicklungen im Beamtenrecht gewarnt.
Landesvorsitzender Dietmar Knecht betonte, dass die Personalgewinnung in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes vor allem Verlässlichkeit und Planbarkeit brauchte. Bereits heute führten unterschiedliche Besoldungsentwicklungen zu strukturellen Verzerrungen, die sowohl der Landesrechnungshof als auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert hätten.
Der dbb m-v fordert deshalb verfassungskonforme und rechtssichere Besoldungsregelungen sowie erneut eine Anhebung der Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung.
Mit Blick auf den geplanten erleichterten Zugang von Wahlbeamtinnen und -beamten in das Beamtenverhältnis nach siebenjähriger Berufserfahrung stellt der dbb m-v klar, dass deren politisch legitimierte Aufgaben keine fachliche Laufbahnausbildung ersetzen können. Eine pauschale Gleichstellung würde die verfassungsrechtliche Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 GG gefährden. Hier sei „größte Sorgfalt geboten“.
Gleichzeitig begrüßt der dbb m-v zahlreiche Elemente des Gesetzentwurfs – darunter moderne Beförderungsinstrumente, Klarstellungen im Beurteilungswesen sowie Verbesserungen für Soldatinnen und Soldaten beim Übergang in den Landesdienst. Positiv bewertet werden zudem die geplante Experimentierklausel im technischen Dienst sowie die eindeutige Regelung zum Ruhestandseintritt der Angehörigen der Berufsfeuerwehren.
Der dbb m-v appelliert an die Landesregierung, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes konsequent zu stärken. Ein funktionsfähiger und unabhängiger öffentlicher Dienst sei unverzichtbar für Demokratie, Sicherheit und Daseinsvorsorge.
„Ohne ausreichend qualifiziertes Personal gerät die staatliche Handlungsfähigkeit in Gefahr – und damit unsere demokratische Stabilität“, betonte Knecht abschließend