Am 24. November 2020 trafen sich Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister und Staatssekretärin Birgit Gärtner mit dem dbb Landesvorsitzenden Dietmar Knecht, dem DJG Landesvorsitzenden Bernd Kammermeier sowie der stellvertretenden DJG Vorsitzenden Katja Rosenau zu einem Gespräch. Thema waren die die Auswirkungen der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2018 und 9. September 2020.
Schnell war man sich nach einem offenen Austausch darüber einig, dass in Folge der Urteile bestimmte Beschäftigte in den Serviceeinheiten bzw. Geschäftsstellen neu einzugruppieren sind.
Dem Justizministerium ist dabei vollkommen klar, dass die Urteile nicht unbeachtet bleiben dürfen, es am Zuge ist und handeln muss. Auf die entsprechende Forderung von dbb und DJG wurde in Aussicht gestellt, dass für sämtliche vorliegenden Anträge die "Einrede der Verjährung" noch in diesem Jahr erklärt wird. „Damit verfallen also keinesfalls Ansprüche ab dem nächsten Jahr", so Kammermeier, „hinzu kommt, dass wir in Zeiten der Digitalisierung keineswegs mehr zu einfachen Schreibdiensten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften zurückkehren können und wollen. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten eine wertvolle Arbeit, die auch entsprechend der gesetzlichen Grundlagen vergütet werden muss“.
Justizministerin Katy Hoffmeister: „Die Entscheidungen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts verdienen Beachtung. Sie wirken sich zum einen auf unsere Mitarbeiter in den Serviceeinheiten, die auf eine einheitliche Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten vertrauen dürfen, aus. Die Entscheidungen haben aber auch Auswirkungen auf die „systemische Gerechtigkeit“ unter allen Justizmitarbeitern im Hinblick auf Eingruppierung und Besoldung. Diese komplexe Aufgabe wollen wir sorgfältig angehen. Die Gespräche mit dem Finanzministerium um benötigte Haushaltsmittel und Stellen sowie über den Stand etwaiger tarifvertraglicher Regelungen werden vom Justizministerium intensiviert und mit der gebotenen Dringlichkeit fortgeführt. Mein Ziel ist es zum einen, dass sich die Tarifbeschäftigten in den Serviceeinheiten keine Sorgen machen müssen im Hinblick auf den Zeitablauf und die Durchsetzung ihrer Ansprüche. Ziel ist es aber auch, einen Plan zu entwickeln, der den berechtigten Interessen aller Beschäftigen gerecht wird. Um vor diesem Hintergrund Rechtsnachteile für die antragstellenden Beschäftigten auszuschließen, wird in den jeweiligen Verfahren ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.“
Verbeamtungen?
„Wie bereits seit Jahren gefordert, von der Politik allerdings immer wieder belächelt, würde sich die Problematik der Eingruppierung mit einer entsprechenden Dienstpostenbewertung und einem Einstiegsamt A7 für Beamtinnen und Beamte etwas abschwächen und darüber hinaus in der entsprechenden Laufbahn Perspektiven bieten“, betonte dbb Landeschef Dietmar Knecht, „wir befürworten sehr, dass das Ministerium in dem Zusammenhang nachdenkt, im ehemals mittleren Dienst zu verbeamten“.
Abschließend wurde sich darauf verständigt, das Thema weiterhin offensiv und vor allem im gemeinsamen Austausch zu begleiten. Niemandem ist daran gelegen, die Betroffenen auf den Klageweg zu verweisen.
„Wir werden weiterhin versuchen positiven Druck auf die Verantwortlichen auszuüben, um möglichst schnell allen Kolleginnen und Kollegen zu ihrem Recht und vor allem zu einer gerechten Eingruppierung zu verhelfen“, so Knecht abschließend.