Mit einem Schreiben hat sich der dbb beamtenbund und tarifunion m-v heute an die Abgeordneten der Rostocker Bürgerschaft gewandt. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktion der SPD an die morgige Bürgerschaftssitzung „Arbeitgeberzuschuss für kommunale Beamte“, in dem die Abgeordneten aufgefordert werden, den Bürgermeister zu beauftragen, sich für die Einführung eines Arbeitgeberzuschusses zur Gesetzlichen Krankenversicherung für kommunale Beamte einzusetzen. Vorlage sollen dabei die geplanten gesetzlichen Regelungen in Hamburg sein.
Aufgabe des dbb mecklenburg-vorpommern als Spitzenverband des öffentlichen Dienstes ist es, klar und unmissverständlich zu falschen tatsächlichen, nicht in aller Konsequenz zu Ende betrachteten und rechtlich unzulässigen Ansätzen Position zu beziehen. Daher hat der dbb mecklenburg-vorpommern deshalb die anhängende Resolution verabschiedet.
„Wir stellen uns gegen diese Tendenzen mit zusätzlichen Wahlmöglichkeiten für ausschließlich für Beamte. Warum soll nur einer bestimmten Beschäftigtengruppe eine erweiterte Wahlfreiheit zugesprochen werden? Konkret formuliert: Wo bleibt die Wahlfreiheit für die tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?“, betonte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht.
Er unterstrich zudem, dass das beispielhaft angeführte Hamburger Modell, welches noch keinen Gesetzescharakter habe, rechtlich keinen Bestand haben werde, da es mit Bundesrecht kollidiere. Zunächst müsse das SBG V insbesondere der § 257 geändert werden, so Knecht abschließend.