Seit Jahresbeginn häufen sich Beschwerden über eine zu lange Bearbeitungsdauer bei der Abwicklung der Beihilfe. Nachfragen beim Finanzministerium und beim Landesamt für Finanzen haben ergeben, dass man das Problem dort erkannt hat und dass offenbar der Fachkräftemangel im Landesamt für Finanzen angekommen ist. Der dbb m-v bemüht sich um eine Lösung des Problems und es wurden bereits verschiedene Lösungswege mit den Zuständigen diskutiert.
Auch Mitgliedsgewerkschaften haben sich an ihre obersten Dienstbehörden gewandt, so auch die DPolG, deren Landesvorsitzender Ronald Müller jetzt eine Antwort aus dem Innenministerium erhalten hat.
Es wird ausgeführt, dass die Arbeitsbelastungen in der Beihilfefestsetzungsstelle sind momentan sehr hoch sind und ein anhaltend hohes Antragsaufkommen zu bewältigen ist. Die damit einhergehende aktuelle Bearbeitungsdauer sei weder für die Beschäftigten in der Beihilfe des Landesamtes für Finanzen noch für das Finanzministerium als Fachaufsicht zufriedenstellend.
Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Polizeidienst in den Ruhestand müssen die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von der komfortablen Heilfürsorge in die Beihilfe wechseln, heißt es weiter, da der gesetzlich geregelte Anspruch auf Heilfürsorge mit der aktiven Dienstzeit der Vollzugsbeamten ende.
Heilfürsorgeberechtigte bekommen medizinische Leistungen gegen Vorlage ihrer Krankenversichertenkarten. Die Leistungserbringer rechnen die erbrachten Leistungen (100 % der erstattungsfähigen Kosten) anschließend direkt mit der Heilfürsorgestelle ab. Anders als Heilfürsorgeberechtigte sind Beihilfeberechtigte direkt Vertragspartner mit dem behandelnden Arzt bzw. dem Leistungserbringer. Sie müssen deshalb die entstandenen Kosten zunächst einmal selbst bezahlen. Ruhestandsbeamte bekommen die Kosten zu 70 % von der Beihilfe und zu 30 % von der privaten Krankenversicherung bei Vorlage der Rechnung erstattet.
Der Antrag auf Beihilfeerstattung kann schriftlichen oder elektronischen beim Landesamt für Finanzen eingereicht werden.
Eine Länderabfrage zur Bearbeitungsdauer der Beihilfe hat laut Innenministerium ergeben, dass Bund und Länder - wie Mecklenburg-Vorpommern auch - eine Verschlechterung in den Bearbeitungszeiten durchlaufen haben, da in fast allen Ländern eine Tendenz der steigenden Antrags- und Belegzahlen zu verzeichnen war. Die Hauptgründe hierfür dürften in der Altersstruktur der Beschäftigten und auch in der Corona-Pandemie liegen.
Mit zunehmendem Alter der Beihilfeberechtigten steigt die Zahl der Arztbesuche, der Krankenhausaufenthalte und der benötigten Medikamente und damit die Antrags- und Belegfallzahlen. Auf Grund unserer Historie gab es in den 1990er Jahren nur wenige Versorgungsemfänger. Jetzt befinden wir uns mitten einer großen Pensionierungswelle. Weitere besondere Faktoren waren insbesondere ab 2020 die Corona-Pandemie sowie die Grippe- und Infektionswelle in 2022. Alle drei Sachverhalte führten zu erhöhten Arztbesuchen und Laboruntersuchungen.
Neben diesen Auswirkungen gebe es deutliche Hinweise darauf, dass medizinische Untersuchungen und Behandlungen, die in 2020 und 2021 angestanden hätten, auf die Zeit nach Corona verschoben und durchgeführt wurden und daher erst jetzt gegenüber den Beihilfestellen abgerechnet werden und damit im Vergleich zu vorherigen Zeiten zu höheren Antrags- und Belegzahlen führen. Der Trend der zunehmenden Antrags- und Belegzahlen halte aktuell weiter an.
Den strukturellen Herausforderungen möchte das Landesamt für Finanzen durch die Einführung eines neuen elektronischen Beihilfeverfahrens – Lebe. Digital Beihilfe – begegnen, das gerade erarbeitet wird und dessen Einführung für Anfang 2025 vorgesehen ist. Hierüber informiert das Landesamt für Finanzen in seinem neuen Merkblatt „Aktuelles zur Bearbeitung von Beihilfe- und Pflegeleistungen“.
Zur Überbrückung der Zeit bis zur Einführung der neuen technischen Lösung wurden im Spätsommer 2022 erste und im ersten Quartal 2023 weitere Sofortmaßnahmen zum Abbau der Arbeitsrückstände in der Beihilfestelle eingeleitet. U.a. erfolgten Personalzuführungen im Dezember 2022 und im Frühjahr dieses Jahres aus einem anderen Bereich des Landesamtes für Finanzen. Weitere Personalzuführungen seien vorgesehen.
Auch sei die MV-Beratung hinzugezogen worden, welche das Landesamt für Finanzen beratend unterstütze. Untersucht werden momentan alle Geschäftsprozesse in der Beihilfebearbeitung mit dem Ziel , Ineffizienzen zu beheben, um die Verfahrensbearbeitung schrittweise auf eine moderate Bearbeitungsdauer zurückzuführen. Ein Meilenstein soll der Spätsommer 2023 sein. Des Weiteren werde die MV-Beratung Standardisierungspotential aufzeigen, um neue Mitarbeiter schneller einzuarbeiten zu können.
Das Innenministerium teilt weiter mit, dass das Landesamt für Finanzen, um mögliche Härtefälle zu vermeiden, festgelegt hat, dass Anträge mit Einzelrechnungen über 1.000 € vorrangig bearbeitet werden. Auch können Anträge mit einer hohen Gesamtsumme durchaus eine außergewöhnliche hohe Belastung sein. Für diesen Sachverhalt alleine, hat die Festsetzungsstelle keine pauschale Festlegung für eine vorrangige Bearbeitung getroffen. Grund hierfür ist, dass noch häufig „gesammelte Werke“ abgerechnet werden. Die Beihilfestelle reagiere aber im Einzelfall mit einer vorrangigen Bearbeitung, soweit die Beihilfeberechtigte bzw. der Beihilfeberechtigte eine Unterstützung benötigt.
Sollte im Einzelfall eine schnellere Bearbeitung angezeigt sein, auch wenn die Einzelaufwendung unter 1.000 € liegt, können die Antragstellerinnen und Antragsteller per Mail mit dem Landesamt für Finanzen Kontakt aufnehmen. Das Kontaktformular finden die Antragstellerinnen und Antragsteller unter www.laf-mv.de/service/Kontaktformular www.laf-mv.de/service/Kontaktformular. Hier können die Antragstellerinnen und Antragsteller die wichtigen Gründe für eine eventuelle vorrangige Bearbeitung benennen. Die individuellen Anliegen werden dann die zuständige Bearbeiterin bzw. den zuständigen Bearbeiter direkt erreichen und können geprüft werden.
Allerdings sei nicht bei allen Nachfragen eine vorrangige Bearbeitung möglich es müssten besondere Gründe vorliegen, die ein Vorziehen rechtfertigen, so das Ministerium abschließend.