23. Juni 2022
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Seiteneinsteigerverordnung im Bildungsausschuss

Bildungsgewerkschaften VBE, BvLB und PhV im dbb m-v begrüßen Verbesserungen – Praxistest muss folgen

Der Bildungsausschuss des Landtages stimmte heute einer neuen Schulseiteneinsteigerverordnung (SchulSEVO M-V) zu. Laut Bildungsministerium enthält diese wichtige und gemeinsam getragene Qualitätsverbesserungen.

„Unabhängig davon vereinbaren die Partnerinnen und Partner des „Bildungspaktes für Gute Schule 2030“ den zeitnahen Beginn von Beratungen im Rahmen des Bildungspaktes mit dem Ziel, die Verordnung bei gemeinsam festgestellten Bedarfen umgehend anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Einbeziehung der Hochschulen in die berufsbegleitende Nachqualifizierung“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In Mecklenburg-Vorpommern waren laut Bildungsministerium im vergangenen Jahr ein Drittel aller neu eingestellten Lehrkräfte Seiteneinsteiger. Sie sollen künftig einen dreimonatigen Kurs in Pädagogik und Didaktik absolvieren, bevor sie zum ersten Mal vor eine Klasse treten. Die neue Verordnung sieht außerdem weitere berufsbegleitende Qualifizierungen vor.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE M-V), der Berufsschullehrerverband BvLB und der Philologenverband (PhV M-V) im dbb m-v als Partner des „Bildungspakts für Gute Schule 2030“ sehen in der jetzt vorgelegten Verordnung vor allem durch die dreimonatige Vorqualifikation eine deutliche Verbesserung zum Ist-Zustand. „Sie wird sich aber erst in der Praxis bewähren müssen“, so der VBE Landesvorsitzende Michael Blanck.

Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Zustimmung des Bildungsausschusses des Landtages MV zur neuen Schulseiteneinsteigerverordnung.

"Somit ist es möglich, den seit mehr als zehn Jahren erfolgreich durchgeführten Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Beruflichen Schulen weiterzuführen. Hierauf haben viele Lehrkräfte an Beruflichen Schulen mit einem Master – oder Diplomabschluss von Hochschulen und Universitäten gewartet", so der BvLV Landesvorsitzende Hans-Joachim Prakesch.

Bisher mussten Lehrkräfte im Seiteneinstieg zusätzlich zu ihrem Unterrichtseinsatz mit voller Stundenzahl die Qualifizierung absolvieren, ohne dafür entsprechend entlastet zu werden. Mit der neu geschaffenen dreimonatigen Ausbildung vor dem Einsatz in den Klassen ergibt sich eine deutliche Erleichterung ihrer Arbeit und in der Arbeit der Lehrkräfte an den Schulen. Weiterhin steht zu erwarten, dass sich durch die neue Organisation der Seiteneinsteigerqualifizierung eine Verbesserung der Arbeit vor Ort ergibt.
Der BvLB fordert seit Jahren von der Landesregierung dafür zu sorgen, dass ausreichend grundständig ausgebildete Lehrkräfte eingestellt werden. Die Anzahl der in unserem Land ausgebildeten Lehrkräfte mit dem Lehramt an Beruflichen Schulen reiche seit langer Zeit nicht aus, um den Bedarf an den Schulen zu decken, so Prakesch. "Wir sind auf Seiteneinsteiger angewiesen, um den Unterricht an den Schulen absichern zu können. Die Landesregierung ist verpflichtet, die Lehrkräfte im Seiteneinstieg bestmöglich zu qualifizieren und gemeinsam mit den Hochschulen Wege zu finden, um die Anzahl der grundständig ausgebildeten Lehrkräfte an den Bedarf der Schulen anzupassen", betonte der BvLB Landesvorsitzende.

„Die neue Verordnung setzt auf eine bessere Qualifizierung der Betroffenen. Es ist aber nach wie vor möglich, sich ohne einen akademischen Abschluss für das Lehramt nachzuqualifizieren. Wir müssen trotz der Personalnot im Sinne der Schülerinnen und Schüler dafür sorgen, dass ein grundständiges Lehramtsstudium attraktiv bleibt“ unterstrich der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht.