18. September 2024
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Änderung des Personalvertretungsgesetzes geplant

dbb lehnt Abkehr vom Gruppenprinzip kategorisch ab

Der Landtag beabsichtigt, das zuletzt Ende Dezember 2019 geänderte Personalvertretungsgesetz in einem ersten Schritt vor einer umfassenden Novellierung punktuell zu ändern.

Zum einen sind durch Bundesgesetzgebung einzelne Regelungen für die Personalvertretungsrechte der Länder zu entfristen. Zum anderen sollen digitale Personalratssitzungen ermöglicht werden. Darüber hinaus sind allein im Bildungsbereich strukturelle Veränderungen beabsichtigt, die auch das Gruppenprinzip im Bereich der Lehrkräfte beinhalten.

Diesen Punkt im geplanten Gesetzesentwurf lehnt der dbb m-v kategorisch ab und hat das in seiner Stellungnahme gegenüber dem Innenausschuss des Landtages deutlich gemacht. Die Vertretung der Beschäftigteninteressen im Personalrat durch spezielle Vertreter der Statusgruppe Beamte einerseits und der Statusgruppe Arbeitnehmer andererseits ist gelebtes Recht und hat sich in mehreren Jahrzehnten bewährt. Die Rechtsverhältnisse dieser Statusgruppen unterscheiden sich – trotz teilweiser Überschneidungen – bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen massiv.

Das Gruppenprinzip dient einer effizienten Personalratsarbeit und damit der effektiven Vertretung der Interessen der Beschäftigten. Die Meinung von „Spezialisten“ in speziell ihre Statusgruppe betreffenden Angelegenheiten darf nicht von anderen, nicht der Gruppe angehörenden Personalratsmitgliedern – aus Unkenntnis oder mangelnder Solidarität mit dieser Gruppe oder auch aus Rivalität mit den eigenen abweichenden Gruppeninteressen – überstimmt werden. Daher befürwortet der dbb m-v die Beibehaltung des Gruppenprinzips und die damit verbundene Abstimmung über Gruppenangelegenheiten in der Gruppe – und damit unter Umständen gegen die Personalratsmehrheit.