13. Oktober 2020
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Kabinettsbeschluss zur Besoldungsneuordnung ist wichtiger Meilenstein

dbb m-v: Auch in der Krise attraktiv bleiben

„Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein für mehr Attraktivität in der Landesverwaltung und wird durch den dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßt", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht heute am Rande der Kabinettssitzung in Schwerin.

„Dennoch sind nicht alle unsere Forderungen sofort erfüllt. Daher werden wir im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses im Landtag versuchen, noch einige Verbesserungen zu erreichen bzw. Ungleichbehandlungen zu beseitigen", so Knecht. Dazu gehöre auch die Frage, warum eine Zuverlässigkeitsprüfung vor der Einstellung nur bei der Polizei und Teilen der Justiz und nicht im gesamten öffentlichen Dienst vorgesehen sei. „Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen", so Knecht.

Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht haben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert und wird folgerichtig nun begrüßt.

Besonders fällt auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant sind darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen.

„Die Landesverwaltung ist nicht dafür bekannt, zu viel Personal an Bord zu haben, daher gebührt in Zeiten der aktuellen Krise mein Dank all denjenigen, die dennoch das Gesetzesvorhaben mit Hochdruck begleitet und auf den jetzigen Stand gebracht haben", betonte Knecht abschließend.