„Beamtinnen und Beamte sind hierzulande aus guten Gründen verbeamtet und dürfen nicht streiken. Die Menschen schätzen die Zuverlässigkeit des Staates“, so kommentierte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht das heutige Karlsruher Urteil, indem das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte als eigenständig hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten ist.
Es steht darüber hinaus mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Knecht: „Bezogen auf die klagenden Lehrer begrüßen wir das Urteil, welches unsere Argumentation bekräftigt, dass Lehrerinnen und Lehrer hoheitliche Aufgaben ausüben. Immerhin hat die Schulpflicht Verfassungsrang in Deutschland. Daraus ergibt sich umgekehrt natürlich die Verpflichtung, Unterricht verlässlich zu garantieren“.
Der Beamtenbund steht zur hergebrachten Entscheidung Deutschlands für ein Berufsbeamtentum ohne Streikrecht. Das ist das Fundament eines funktionierenden Staates. Das Urteil ist eine Absage an alle Sozialromantiker, die sich hinter vermeintlichen Menschenrechten oder hinter Europa verstecken.
„Der Beamtenstatus steht für das besondere Band, das zwischen dem Staat, der Allgemeinheit und den Beamten geknüpft ist - Beamte dienen dem Volk und zwar zu jeder Zeit, an jedem Ort“, so Knecht abschließend.