05. September 2022
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Maßnahmen zur Entlastung auch auf Landesebene umsetzen

dbb m-v fordert Umsetzung der Entlastungspakete für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Das Bundeskabinett hat an diesem Wochenende im Rahmen des dritten Entlastungspaketes umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um den deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten begegnen zu können.

 

Der dbb m-v begrüßt diese Maßnahmen, fordert aber insbesondere die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf, diese im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten im Land umgehend auf den Weg zu bringen.

So erhalten nach Ankündigung der Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 eine einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Gleichzeitig wird der Bund eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes realisieren.

Die Landesregierung ist aufgefordert, hier nun gleichzuziehen. „Es kann nicht sein, dass angesichts der teilweise dramatischen Teuerungsrate die Pensionärinnen und Pensionäre zum wiederholten Male bei einer Sonderzahlung nicht bedacht werden“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht, „ich habe daher vorgeschlagen, die Einmalzahlung in das aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungsanpassung zum 1. Dezember einzubetten“.