Der dbb beamtenbund und tarifunion mecklenburg-vorpommern (dbb m-v) bekräftigt seine Forderung nach einer verfassungsgemäßen, fairen und konkurrenzfähigen Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ankündigung des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern, das Landesverfassungsgericht anzurufen, wirbt der dbb m-v für Geschlossenheit und einen entschlossenen, aber sachorientierten Kurs.
„Die Kritik an der Besoldungssituation ist in vielen Punkten berechtigt. Mecklenburg-Vorpommern muss eine Alimentation gewährleisten, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und zugleich im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen kann“, erklärt der Landesvorsitzende des dbb m-v, Dietmar Knecht.
Nach Auffassung des dbb m-v wird die Einschätzung, die Landesregierung betreibe lediglich eine „Hinhaltetaktik“, jedoch den aktuellen Gesprächen und den vereinbarten Arbeitsprozessen nicht gerecht. Gemeinsam mit dem DGB befindet sich der dbb m-v weiterhin im Dialog mit dem Finanzministerium, um die Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollständig auf Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen.
„Wir haben keinen Blankoscheck für unverbindliche Gespräche ausgestellt. Unsere Erwartungen an die Landesregierung sind klar formuliert: Wir brauchen belastbare Aussagen, einen verbindlichen Zeitplan und eine zügige gesetzgeberische Umsetzung. Entscheidend ist, dass die bereits erreichten Arbeitsstände über die Landtagswahl hinaus gesichert werden“, so Knecht.
Der dbb m-v fordert insbesondere:
belastbare Aussagen zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation,
einen verbindlichen Zeitplan für die weiteren Schritte,
die Sicherung der bisherigen Arbeitsstände über die Landtagswahl hinaus,
den Schutz vor Nachteilen für Betroffene, die keine Widersprüche eingelegt haben,
die angemessene Berücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger,
sowie eine schnelle gesetzliche Umsetzung unmittelbar nach der Landtagswahl.
Der dbb m-v betont, dass die Besoldungsfrage nicht auf einzelne Berufsgruppen reduziert werden dürfe. Vielmehr gehe es um eine verfassungsgemäße und systemgerechte Gesamtregelung für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes.
„Die Lösung kann nicht darin bestehen, einzelne Bereiche gegeneinander auszuspielen. Wir brauchen eine tragfähige Gesamtlösung für das gesamte Besoldungsgefüge in Mecklenburg-Vorpommern. Nur so können wir Personal gewinnen, Fachkräfte halten und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dauerhaft sichern“, sagt Knecht.
Zugleich unterstreicht der dbb m-v, dass gerichtliche Verfahren ein legitimes Mittel zur Wahrung von Rechten seien. Sie könnten politische Entscheidungen jedoch nicht ersetzen.
„Rechtsschutz ist wichtig und notwendig. Die akuten Herausforderungen bei Personalgewinnung, Nachwuchssicherung und Wettbewerbsfähigkeit werden aber nicht allein vor Gericht gelöst. Dafür braucht es politische Entscheidungen und verbindliche gesetzliche Regelungen“, erklärt Knecht.
Positiv bewertet der dbb m-v die Entscheidung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern, für das Jahr 2026 auf das Erfordernis einer haushaltsnahen Geltendmachung zu verzichten. Dadurch werden Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht gezwungen, vorsorglich Widerspruch einzulegen, um mögliche Ansprüche zu sichern.
Der dbb m-v und der DGB erwarten, dass die verbleibende Zeit bis zur Landtagswahl konsequent genutzt wird, notwendige Vorarbeiten abgeschlossen werden und unmittelbar nach der Wahl konkrete Entscheidungen folgen.
„Die entscheidende Frage ist nicht, wer die schärfsten Schlagzeilen produziert. Entscheidend ist, ob wir rechtzeitig eine verfassungsgemäße, faire und konkurrenzfähige Besoldung für alle Betroffenen erreichen. Daran werden wir auch eine künftige Landesregierung messen“, so Knecht abschließend.