Nachdem der dbb m-v dem Finanzminister die Ergebnisse seiner internen Abfrage vorab übermittelt hatte, fand am 8. Juli ein weiteres Gespräch im Rahmen des Besoldungsdialogs mit der Hausspitze des Finanzministeriums statt.
Dr. Geue bekräftigte seine bereits auf der Finanzministerkonferenz Nord und auch auf der dbb Bundeshauptvorstandssitzung am 17. Juni 2024 in Warnemünde geäußerte Absicht, möglichst einheitliche Besoldungsstrukturen in den nördlichen Bundesländern schaffen zu wollen. „Der Fachkräftemangel spitzt sich in allen Ländern zu. Hinzu kommen unterschiedliche Besoldungsrechte in den Ländern, die für gegenseitige Wettbewerbsnachteile sorgen. Ich bin daher froh, dass auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns dieses Thema angegangen werden soll. Wir müssen ausloten, ob es gelingen kann, das Besoldungsrecht in den norddeutschen Küstenländern wieder mehr aneinander anzunähern“, betonte der Finanzminister.
Auch die Vorsitzenden der dbb Landesbünde aus Hamburg und Schleswig-Holstein befürworten und unterstützen den eingeschlagenen Weg. Dr. Geue teilte weiter mit, dass die Besoldungsreferate auf Arbeitsebene bereits an gemeinsamen Lösungen arbeiten, die die Besoldung auch in Mecklenburg-Vorpommern wettbewerbsfähiger machen würden. Da das Zeitfenster bis zur nächsten Einkommensrunde mit der TdL und auch bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2026 eng ist, haben sich zunächst folgende konzeptionell zu bearbeitende Favoriten herauskristallisiert, die spätestens bis zum Jahresende zu einem Ergebnis gebracht werden sollen:
1. Überarbeitung/Erhöhung der Grundbesoldung (inkl. auskömmlichem Binnenabstand)
2. Anhebung aller Eingangsämter
3. Überarbeitung/Erhöhung von Amts- und Stellenzulagen (auch Ruhegehaltsfähigkeit)
Darüber hinaus hat der dbb eine Vielzahl weiterer Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung unterbreitet, wie z.B. die Verbesserung der Beförderungssituation sowie die horizontale Erweiterung der Erfahrungsstufen für lebensältere Beschäftigte.
Keine Einigung konnte bezüglich der 7 229 Widersprüche und die Möglichkeit von Muster- oder Verbandsklagen zur Entlastung auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit erzielt werden. Das Land wird nach der nunmehr erfolgten Verabschiedung des Gesetzes ab dem dritten Quartal sukzessive die Widersprüche bescheiden und hofft, dass nicht alle Betroffenen Klage erheben werden. Die dbb Landesleitung hat sich aufgrund der Nichtgewährung von Rechtsschutz durch den dbb entschlossen, dennoch einige Verfahren gerichtlich zu begleiten, um Rechtssicherheit zu erlangen und hat hierfür finanzielle Mittel in den laufenden Haushalt des dbb m-v eingestellt. Zu diesem Zweck habt der dbb bereits Kontakt mit den Fachgewerkschaften aufgenommen, um mögliche Klagewillige auszuwählen.