„Die immer wiederkehrende Neiddebatte zwischen Rente und Versorgung wird nun um die Beihilfe erweitert“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht zur Anfang Januar veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Krankenversicherungspflicht für Beamte. Diese fordert die Abschaffung der Beihilfe und weiterer beamtenrechtlicher Sicherungssysteme, wie z.B. der Heilfürsorge und unterstellt, dass Mecklenburg-Vorpommern Millionen Euro sparen könne, wenn die Beamten in die GKV wech-selten.
Bei der Gesamtbetrachtung der Studie offenbart sich, dass diese viele – leider auch unseriöse - Spekulation enthält, weil sie u.a. die Wirkung eines Systemwechsels auf die private Pflegeversicherung völlig ausblendet. Ebenso wenig befasst sich die Studie mit den absehbaren Erhöhungen der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die notwendig sein werden, um das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland zu sichern und vor dem Kollaps zu bewahren. In der Pressemeldung der Bertelsmann-Stiftung wird zudem suggeriert, dass die Behandlungskosten für Beamte fast gedrittelt werden könnten, wenn nicht nach den Gebührenordnungen für Privatversicherte abgerechnet würde.
Die Studie unterstellt bei einer Versicherung der Beamten in der GKV dort Mehreinnahmen von 15 Milliarden Euro jährlich durch deren Beiträge. Allerdings hätten die Hälfte davon aber die öffentlichen Kassen als Arbeitgeberanteil zusätzlich zu tragen. Hinzu kämen notwendige Anhebungen der Besoldung und Versorgung, um solche zusätzlichen Beitragspflichten auszugleichen. Der Einspareffekt ist somit eher illusorisch.
Der dbb m-v ist der Auffassung, dass das vorgeschlagene Konzept nicht nur die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gefährdet, sondern über kurz oder lang zur Einheitsversicherung und dem Verlust von Wettbewerbselementen auf dem Gesundheitsmarkt führen würde.
Der dbb m-v vertritt weiterhin die Position, dass die Beihilfe neben Besoldung und Versorgung zum Gesamtpaket der Alimentation von Beamten durch ihren Dienstherrn gehört. Gerade das Beihilfesystem eröffnet eine gewisse Konkurrenzfähigkeit mit der Wirtschaft im Wettbewerb um beruflichen Nachwuchs. Entfällt diese, gefährdet das den Staat in der verlässlichen Leistungserbringung gegenüber seinen Bürgern.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Studie selbst einräumt, sich mit den Fragen des Beamten- und Verfassungsrechts nicht beschäftigt zu haben. Daran scheiterten jedoch bereits alle bisher vorgeschlagenen Modellansätze.
Bestrebungen nach einer Abschaffung der eigenständigen Beihilfe durch Einheitszwangsversicherung oder Bürgerversicherung tritt der dbb m-v mit Entschiedenheit entgegen.