14. Januar 2021
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Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts und weiterer Änderungen im Dienstrecht

Bereits am 7. Mai 2019 hatte die Landesregierung Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung auf den Weg gebracht. Danach sollten die auch gemeinsam mit dem dbb m-v erörterten Änderungen im Besoldungs- und Beamtenrecht noch in dieser Legislatur, die im September d.J. enden wird, eine besondere Bedeutung bekommen.

„Trotz der damals nicht absehbaren Coronakrise ist seitens der Landespolitik mit Hochdruck am Gesetzentwurf gearbeitet worden, zu dem wir heute gemeinsam mit der Deutschen Justizgewerkschaft und der Deutschen Polizeigewerkschaft als Sachverständige auf der Anhörung gegenüber dem Finanzausschuss Stellung bezogen haben", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.

Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht haben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft, aber auch gegenüber anderen Bundesländern, insbesondere den Nachbarländern, konkurrenzfähig zu halten. Gleichzeitig ist es notwendig, sowohl das Bestandspersonal zu motivieren als auch Jobs im öffentlichen Dienst für junge Menschen bei der Berufswahl interessant zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert, begleitet und wird folgerichtig nun begrüßt.

Besonders fällt auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant sind darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen.

„Viele langjährige Forderungen des dbb m-v haben in das Gesetzespaket Einzug gehalten, sodass der dbb m-v heute empfohlen hat, den Gesetzentwurf als ein sicheres Fundament für weitere Verbesserungen zu betrachten und deshalb zeitnah zu verabschieden. Eine große Mehrheit bei der Beschlussfassung wäre auch eine enorm wichtige Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten des Landes. Dennoch haben wir in einigen Bereichen Verbesserungen und Vereinfachungen vorgeschlagen, die noch in das Gesetzespaket eingearbeitet werden sollten. Dazu gehört die Streichung der die Motivation hemmenden Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen sowie der Zuverlässigkeitsprüfung ausschließlich für Polizeikräfte und Teilbereiche der Justiz aus dem Gesetzentwurf. Wir sind der Ansicht, dass alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes - egal ob Beamte oder Tarifkräfte - mit den Füßen fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen haben. Sie handeln im Auftrag der Demokratie, sie geben unserer Demokratie ein Gesicht", betonte Knecht im Anschluss an die Anhörung.