„Angegriffen oder bedroht zu werden, gehört nicht zum Job. Auch nicht zu dem öffentlich Beschäftigter“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht, „daher gebietet eigentlich schon die Arbeitgebereigenschaft der Landesregierung aus Fürsorgegesichtspunkten eine besondere Rolle dabei“.
Ob gegen Beschäftigte der Zulassungsstellen, in Krankenhäusern, Bürgerbüros, bei Rettungseinsätzen, in Schulen oder bei der Bahn – Pöbeleien und Angriffe gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst dürfen weder verharmlost noch toleriert werden. Das sollte auch der Politik klar werden. Eine Aufnahme in die Polizeiliche Kriminalstatistik wäre ein erster richtiger Schritt gewesen, um überhaupt eine Bestandsaufnahme zu gewährleisten.
„Alle öffentlich Bediensteten eint, dass sie den Staat und die ihm zugrunde liegende Gesetzgebung vertreten. Wenn sie während der Arbeit angegriffen werden, gilt der Angriff eigentlich dem Staat“, so Knecht.
Darum fordert der dbb m-v die Landesregierung auf, sich vom Prinzip Hoffnung, dass schon nichts Schwerwiegendes passieren wird, abzuwenden und stattdessen die Beschäftigten bedingungslos zu unterstützen.