Entsprechend einem Entwurf des Innenministeriums sollte durch eine kurzfristige Novelle des Landesdisziplinargesetzes ermöglicht werden, Beamtinnen oder Beamte bei schweren Dienstvergehen per Disziplinarverfügung unter Aberkennung des Ruhegehalts aus dem Dienst zu entfernen.
Dieser massive Eingriff in die Rechte der Betroffenen hätte zur Folge gehabt, dass diese sich selbst um eine Überprüfung vor Gericht hätten bemühen müssen, ohne dass dies eine aufschiebende Wirkung gehabt hätte.
Der dbb m-v und seine Mitgliedsgewerkschaften hatte das Vorhaben seitdem bekannt geworden war, in welcher Form das passieren sollte, strikt abgelehnt.
„Wir können verstehen, dass sich die Intension des Innenministeriums allein gegen extremistisches Gedankengut richten sollte, allerdings konnte im Beteiligungsverfahren mögliche Willkür auch im Falle anderer Tatbestände nicht ausgeschlossen werden“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht, „deshalb begrüßen wir die heutige Ankündigung von Minister Renz, auf eine Änderung des Disziplinarrechts zu verzichten, ausdrücklich“.
Damit ist bei den skizzierten Fällen weiterhin eine von Dienstherrn zu initiierende Disziplinarklage vor einem Verwaltungsgericht notwendig, die in der Regel in einem Urteil (Richtervorbehalt) mündet.