17. Januar 2022
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Knecht: Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen alternativlos

Kabinett bringt erstes Gesetz zur Besoldungsanpassung nach der Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft der Länder in den Landtag

In der Folge des Tarifabschlusses mit der TdL fanden seit Anfang Dezember Gespräche mit Finanzminister Dr. Heiko Geue zur Übertragung des Ergebnisses auf die Landes- und Kommunalbeamten Mecklenburg-Vorpommerns statt.

Im Rahmen der Erörterung bekräftigte Minister Geue die Absicht der Landesregierung, entsprechend des rot-roten Koalitionsvertrages Abschlüsse mit der TdL zeit- und wirkungsgleich übertragen zu wollen.

Nach intensiven Verhandlungen wurden zwei Gesetzgebungsverfahren angekündigt.

Aufgrund des Auslaufens der Steuer- und Abgabenfreiheit von Coronaeinmalzahlungen am 31.03.2022 wurde in einem vorgelagerten ersten Gesetzgebungsverfahren mit einer verkürzten Anhörungsfrist bis zum 17.12.2021 eine Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro (650 Euro für Anwärter) für aktive Betroffene bis zur Besoldungsgruppe B6 auf den Weg gebracht. Ziel ist es, spätestens am 20.01.2022 eine Beschlussfassung im Landtag zur Abstimmung zu bringen und am 1. März 2022 per Abschlag diese Summe zahlbar zu machen. Unsere Einwände, insbesondere die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu berücksichtigen, die bspw. in der Pandemiephase in Pension gegangen sind und damit auch einen Anteil an der Beseitigung der Krise hatten, und darüber hinaus 23 Monate lang keine lineare Erhöhung erhalten würden, blieben u.a. mit der Begründung unberücksichtigt, dass kein anderes Bundesland Einmalzahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vornehmen wird. Weiterhin von der Einmalzahlung ausgenommen sind die Mitglieder der Landesregierung sowie die Präsidentin des Landesrechnungshofes.

Dieses Gesetz ist nach einer verkürzten Anhörungsfrist am 12. Januar 2022 vom Landeskabinett gebilligt worden. Geue: „Damit werden die besonderen Herausforderungen auch für den öffentlichen Dienst in der Corona-Krise gewürdigt, die z.B. in den Gesundheitsämtern, bei der Polizei oder im Schuldienst bewältigt wurden“.

In einem weiteren zweiten Gesetzgebungsverfahren wird im Anschluss u.a. die lineare Erhöhung in Höhe von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 geregelt.

In diesem Verfahren sollen zur Abmilderung der Nichtzahlung der 1.300 Euro an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger weitere anrechenbare versorgungsrelevante Tatbestände geprüft werden.

In Bezug auf den Hinweis des dbb, dass in in allen übrigen Bundesländern der Abzug von 0,2 Prozent für die Versorgung nicht praktiziert werde, sicherte Finanzminister Geue eine wohlwollende Prüfung zu.

Unter Verweis auf die von einigen Ländern praktizierte Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei-, Strafvollzugs- und Feuerwehrzulage wurde auch hier eine ernsthafte Prüfung angekündigt. „Mit der Ankündigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei einzuführen, wird die Einführung auch in Mecklenburg-Vorpommern alternativlos“, betonte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht.

Weiterhin wird die Dynamisierung aller vorhandenen Zulagen beibehalten.

Ebenfalls angesprochen wurden einige weitere strukturelle Veränderungen, die u.U. im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.

„Als Fazit kann festgestellt werden, dass das Land entsprechend seinen Zusagen weiterhin bemüht ist, sowohl für Nachwuchskräfte interessant als auch für die Beamtenschaft motivierend zu werden“, so Knecht im Anschluss an das Gespräch mit dem Finanzminister.