19. November 2025
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Amtsangemessene Alimentation: Weiterer Paukenschlag aus Karlsruhe

Knecht: Auch Mecklenburg-Vorpommern muss handeln

Rund fünfeinhalb Jahre nach den wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 liegt nun das nächste bedeutende Urteil zur Beamtenbesoldung vor. Demnach war die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten in 95 Prozent der geprüften Fallgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig.

Das BVerfG stellte fest, dass die Besoldung in Berlin in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 11 jeweils in bestimmten Jahren nicht mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar war. In seiner heutigen Pressemitteilung hob das Gericht zudem hervor, dass es den Prüfgegenstand über die ursprünglichen Vorlagen hinaus erweitert hat. Zugleich warnte es deutlich davor, dass die Vielzahl anhängiger Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation die Funktionsfähigkeit des Gerichts bis hin zur Blockade gefährden könne – ein unmissverständlicher Seitenhieb in Richtung der öffentlichen Dienstherrn.

Angesichts von bundesweit über 70 anhängigen Vorlagen (sechs aus M-V) zur Beamtenalimentation ist dieser Hinweis mehr als deutlich. Die Erweiterung des Prüfgegenstands macht die aktuelle Entscheidung zugleich für zahlreiche weitere vergleichbare Fälle in anderen Bundesländern relevant.

 

Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern

 

„Damit ist klar, dass Mecklenburg-Vorpommern handeln muss und sich nicht zurücklehnen kann“, erklärte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht anlässlich der heutigen Entscheidung.

Der dbb beamtenbund und tarifunion mecklenburg-vorpommern sieht seine langjährige Auffassung bestätigt: Die Beamtenbesoldung im Land war in den Jahren 2018 bis 2022 in mehreren Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig.

„Bereits das Verwaltungsgericht Greifswald hat mit seinen Entscheidungen vom 24. April und 22. Juli 2025 sechs Verfahren aus den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung sowie fehlender ämterbezogener Differenzierung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt“, so Knecht weiter. Der dbb m-v hatte seit Jahren auf diese gravierenden Mängel hingewiesen und entsprechende Verfahren unterstützt.

 

„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Alimentation“, betonte Knecht. „Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten Tag für Tag hervorragende Arbeit für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger – dafür steht ihnen auch eine verfassungsgemäße Besoldung zu.“

Das BVerfG hat sein dreistufiges Prüfverfahren einschließlich der Bemessung der Mindestbesoldung mit der heutigen Entscheidung fortentwickelt. Zugleich unterstrich das Gericht, dass Beamtinnen und Beamten – insbesondere wegen des Streikverbots – ein wirksames Mittel zur Durchsetzung ihrer amtsangemessenen Alimentation zur Verfügung stehen muss.

„Ein wirksames Mittel wäre beispielsweise, dass das Land seine wenig wertschätzende und starre Haltung endlich aufgibt und Musterverfahren zulässt“, so Knecht abschließend.

Hier  finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts mit weiteren Erläuterungen.