23. September 2020
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Gemeinsames Positionspapier der dbb Landesbünde der neuen Bundesländer:

Lösung für in der DDR erworbene Zusatzversorgungs- und Rentenansprüche gefordert

Im 30. Jahr der Deutschen Einheit ist es unseren betroffenen Gewerkschaftsmitgliedern nicht mehr vermittelbar, dass erworbene Zusatzversorgungs- und Rentenansprüche aus der ehemaligen DDR im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 vergessen, gestrichen oder abgeschmolzen wurden.

 

Dieser Aussage folgend haben sich die dbb Landesbünde Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin nunmehr gemeinsam öffentlich positioniert und an die politisch hierfür Verantwortung tragenden gewandt. So hat auch der dbb m-v Ministerpräsidentin Manuela Schwesig um Unterstützung beim derzeit zähen Ringen um eine politische Lösung gebeten. Die anderen betroffenen dbb Landesbünde haben sich ebenfalls an die Ministerpräsidenten ihrer Länder gewandt.

Es kann und darf nicht sein, dass die Feierlichkeiten zum 30-jährigen Jahrestag der Wiedervereinigung Deutschlands einhergehen mit einem ebenso lange andauernden Rentenunrecht für zahlreiche unserer Kolleginnen und Kollegen.

Hier muss endlich eine Lösung gefunden werden!
Der dbb m-v ruft, gemeinsam mit der dbb Landesseniorenvertretung, nunmehr verstärkt in politischen Gesprächen dieses Thema auf und fordert eine Regelung für die Betroffenen in den neuen Bundesländern ein. Die in der Regel lebensälteren Kolleginnen und Kollegen erwarten eine gerechte und schnellstmögliche Lösung. Hier auf Zeit zu spielen, ist unlauter und nicht länger hinnehmbar.

"Wir könnten uns als Ausgleich für erlebtes Unrecht angekoppelt an die Grundrentendiskussion eine Fondslösung für alle NBL und Berlin vorstellen, nach der Bezieher von Renten unter 2 000 € für jedes Rentenjahr eine Einmalzahlung von 1 500 € erhalten", schlägt Gerd Dümmel, Vorsitzender der dbb Landesseniorenvertretung vor.

Das von den Landesbünden unterzeichnete Positionspapier können Sie hier  lesen.