Der dbb mecklenburg-vorpommern appelliert an Arbeitgeber und Dienstherrn, aber auch an das betroffene Personal, bei allem was mit der Urlaubsabgeltung aufgrund der aktuellen Situation zu tun hat eine größtmögliche gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.
Fakt ist, dass viele Betroffene ihren bereits genehmigten Urlaub für Aktivitäten vorgesehen hatten, die gegenwärtig nicht mehr möglich sind. Wieder andere, deren Einsatz, etwa bei Feuerwehr, Polizei, in Krankenhäusern, Gesundheitsämtern oder auch im Justizvollzug besonders unverzichtbar ist, sehen freiwillig von einer Erholungspause in einem bereits genehmigten Urlaub ab.
Auch wenn die Rechtslage klar ist und besagt, dass einmal genehmigter Urlaub nicht einseitig storniert werden kann, ist der dbb m-v überzeugt, dass Kompromisse im gegenseitigen Einvernehmen möglich sind. Mit gutem Willen beider Seiten sollte ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten einerseits und denen der Dienststelle andererseits möglich sein.