27. Juli 2020
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Sitzung der Dienstrechtskommission des dbb m-v:

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts und weiterer Änderungen im Dienstrecht beschlossen

Bereits am 7. Mai 2019 hatte die Landesregierung Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung auf den Weg gebracht. Danach sollten die auch gemeinsam mit dem dbb m-v erörterten Änderungen im Besoldungs- und Beamtenrecht noch in dieser Legislatur eine besondere Bedeutung bekommen.

"Trotz der damals nicht absehbaren Coronakrise ist seitens der Staatskanzlei  - begleitet von zahlreichen Spitzengesprächen mit uns  - mit Hochdruck am Gesetzentwurf gearbeitet worden, zu dem wir jetzt Stellung bezogen haben", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.

Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht haben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert und wird folgerichtig nun begrüßt.

Besonders fällt auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant sind darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen.

"Viele langjährige Forderungen des dbb m-v sind in dem Gesetzespaket erfüllt worden, dennoch gibt es Klärungsbedarf bei der Beihilfe und bei der für uns überraschenden neuen Zuverlässigkeitsprüfung ausschließlich für Polizeikräfte. Wir sind der Ansicht, dass alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes - egal ob Beamte oder Tarifkräfte - mit den Füßen fest auf dem Boden unserer freihheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen haben, und nicht nur Polizistinnen und Polizisten", betonte der Vorsitzende der Dienstrechtskommission des dbb m-v Thomas Krupp abschließend.