04. September 2017
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Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung und im Schichtdienst

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 23. März 2017 (6 AZR 161/16) die Voraussetzungen für das Entstehen von Ansprüchen auf Überstundenzuschlägen im Geltungsbereich des TVöD – insbesondere für Teilzeitbeschäftigte – beurteilt. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen nun vor.

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