30. Juni 2026
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Populistische Verkürzungen verzerren die Realität des Berufsbeamtentums

Wenn „Experten“ Stammtischparolen anbieten, muss dem widersprochen werden

Die aktuelle Debatte über Beamtenpensionen u.a. im Spiegel und im heutigen Nordkurier zeigt erneut, wie schnell komplexe beamtenrechtliche Zusammenhänge in der öffentlichen Diskussion auf populistische Schlagworte verkürzt werden. Wenn aus einer Expertenmeinung von Peter Bofinger am Ende eine Stammtischmeinung wird, darf und muss dem entschieden widersprochen werden.

Die Behauptung vom „Experten“ Bofinger, Beamte würden noch schnell ein Jahr vor der Pensionierung befördert, um ihre Versorgung künstlich zu erhöhen, hat mit der Lebensrealität der allermeisten Beamtinnen und Beamten nichts zu tun. Sie ignoriert grundlegende beamten- und verfassungsrechtliche Vorgaben und vermittelt ein verzerrtes Bild vermeintlicher willkürlicher Begünstigungen.

Beamtenstellen sind klar definierten Dienstpostenwertigkeiten zugeordnet. Freie und besetzbare Stellen werden ausgeschrieben und in einem rechtlich normierten, gerichtlich überprüfbaren Verfahren vergeben. Maßgeblich sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung – das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Bestenauslese. Zudem ist das Ergebnis dem zuständigen Personalrat zwingend vorzulegen; bei jeder Stellenbesetzung besteht Mitbestimmung.

Auch Beförderungen erfolgen nicht beliebig oder kurzfristig nach politischer Opportunität. Sie setzen eine belastbare Dienstpostenbewertung, aussagekräftige dienstliche Beurteilungen und klar definierte Wartezeiten voraus. Zudem gilt: Der letzte Dienstposten vor dem Ruhestand muss mindestens zwei Jahre ausgeübt worden sein, damit seine Wertigkeit überhaupt in die Versorgung einfließen kann.

Vor diesem Hintergrund ist die Vorstellung, ein Beamter könne kurz vor dem Ruhestand „mal eben schnell“ befördert werden, um eine höhere Pension zu erhalten, vollständig rechtsfremd. Wer solche Behauptungen dennoch verbreitet, ignoriert entweder bewusst die geltende Rechtslage oder verfügt nicht über ausreichende Kenntnisse der Strukturen des verfassungsrechtlich geschützten Berufsbeamtentums.

Etwas anderes mag allenfalls für das besondere Konstrukt der politischen Beamten gelten. Sollte ein von Herrn Bofinger beschriebenes Vorgehen dort tatsächlich möglich sein, wäre dies ein politisch geschaffenes Sonderproblem – jedoch keinesfalls Ausdruck der Realität des regulären, verfassungsrechtlich geschützten Berufsbeamtentums. Wer hier Reformbedarf sieht, muss über politische Beamte sprechen und darf nicht pauschal das gesamte Berufsbeamtentum unter Generalverdacht stellen. 

„Gerade deshalb erstaunen die jüngsten Einlassungen von Herrn Bofinger und einigen Politikerinnen und Politikern in M‑V. Wer sich als Experte zur Beamtenversorgung und zu Besoldungsstrukturen äußert, sollte die rechtlichen Grundlagen kennen. Andernfalls muss die Belastbarkeit solcher Aussagen zumindest kritisch hinterfragt werden“, betont der Landesvorsitzende des dbb m-v, Dietmar Knecht.

„Wir sind jederzeit bereit für eine faktenbasierte Diskussion über Versorgungssysteme, Gerechtigkeitsfragen und möglichen Reformbedarf. Was wir jedoch entschieden ablehnen, sind populistische Verkürzungen und Neiddebatten, die nicht auf Rechtskenntnis und Sachlichkeit beruhen, sondern auf gefühlten Ungerechtigkeiten.“