30. Januar 2024

Übertragung des Tarifergebnisses

Aktuelle Informationen zur Besoldungsanpassung

Der dbb m-v hat im Rahmen einer verkürzten Verbandsanhörung Stellung zum geplanten Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern genommen.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:

Ausgehend von dem Tarifergebnis sollen zum 1. November 2024:

  • alle Grundgehälter um 200 Euro,
  • die auch mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der linearen Anpassung erhöhten weiteren Dienstbezüge mit Ausnahme des Familienzuschlags für dritte und weitere zu berücksichtigende Kinder um 4,76 Prozent entsprechend des nach dem Vorbild der Tarifeinigung umgerechneten Sockelbetrages erhöht werden – dies betrifft unter anderem auch die Amts- und Stellenzulagen – und
  • die Anwärterbezüge um 100 Euro sowie

und zum 1. Februar 2025

  • die bereits zum 1. November 2024 erhöhten Grundgehälter und weiteren Dienstbezüge auf dieser Grundlage um nochmals 5,5 Prozent und
  • die Anwärterbezüge um nochmals 50 Euro

erhöht werden.

 

Die tariflichen Inflationsausgleichszahlungen sollen zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung übertragen werden. Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen für das Jahr 2023 eine einmalige Inflationsabmilderungszahlung in Höhe von 1.800,00 Euro. Für das Jahr 2024 erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen in den Bezugsmonaten von Januar bis Oktober monatlich 120,00 Euro.

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und vergleichbaren Bezügen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten für das Jahr 2023 eine einmalige Inflationsabmilderungszahlung in Höhe von 1.000,00 Euro sowie für das Jahr 2024 in den Bezugsmonaten von Januar bis Oktober monatlich 50,00 Euro.

Die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten die Inflationsabmilderungszahlungen unter Berücksichtigung des jeweils geltenden individuellen Ruhegehaltssatzes.

In einem Spitzengespräch am 4. Januar konstatierten sowohl Finanzministerium als auch dbb m-v übereinstimmend, dass mit dem am 19. Dezember 2023 auf den Weg gebrachten Besoldungsstrukturgesetz und der jetzigen Übertragung des Tarifergebnisses lediglich Mindeststandards umgesetzt werden.

"Für die Sicherstellung öffentlicher Daseinsvorsorge sind jeoch dringend Attraktivitätssteigerungen von Nöten. Hierzu erhielten wir u.a. die Zusage des Finanzministers, dass er seinen am 8. September 2023 während der Nord-Finanzministerkonferenz in Schwerin gestarteten Versuch nach mehr Einheitlichkeit der Besoldung im norddeutschen Raum weiter verfolgen wird", so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht. Darüber hinaus sei es unumgänglich, die Besoldung insgesamt zu überprüfen, insbesondere werde es dabei auch um die Zeitgemäßheit der bestehenden Eingangsämter gehen.  Ein weiteres Thema müsse auch die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen sowie die Erweiterung des Erschwerniszulagenkataloges sein. "Wir erwarten die zeitnahe Aufnahme entsprechender Gespräche mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen", so Knecht abschließend.