Constanze Oehlrich zu Besuch beim dbb m-v
Attraktivität des öffentlichen Dienstes in M-V ausbaufähig
Zu einem Arbeitsgespräch kamen am 27. Juli die parlamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MdL Constanze Oehlrich und der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht in der dbb Landesgeschäftsstelle zusammen.
Einigkeit bestand unter anderem bezüglich der Auswirkungen der jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteile auf die Amtsangemessenheit der Alimentation und damit auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land. Constanze Oehlrich hat dazu eine klare Haltung: „Die knapp 16.000 Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern stehen in einem staatlichen Dienst- und Treueverhältnis, sie müssen für ihre Tätigkeit angemessen bezahlt werden." Die unterschiedlichen Herangehensweisen von Bund und Ländern forcieren dabei leider erneut den beamtenpolitischen Flickenteppich in der Bundesrepublik. Beide Gesprächspartner waren sich darin einig, dass die Attraktivität der öffentlichen Hand ausgebaut werden muss, um als öffentlicher Arbeitgeber sowohl gegenüber der Wirtschaft als auch gegenüber anderen Landesverwaltungen oder dem Bund konkurrenzfähig zu sein und vor allem auch zu bleiben. „Dies hat die Landesregierung auch erkannt und befindet sich seit Jahresbeginn im Dialog mit den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden", so Knecht, „wichtig für uns ist dabei, dass die Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung abgekoppelt von der allgemeinen Einkommensentwicklung von den Tarifverhandlungen mit den Ländern im Herbst stattfinden muss." Besonderes Augenmerk sei auf die Nachwuchsgewinnung zu legen, ohne dabei das Bestandspersonal zu benachteiligen: „So ist beispielsweise neben dem Einkommen und den allgemeinen Rahmenbedingungen auch ein praktikables Mitbestimmungsrecht ein Merkmal für eine gute Marke der Arbeitgeber."
Oehlrich stimmt zu: „Wenn wir den öffentlichen Dienst attraktiver machen wollen, gerade auch für junge Leute, müssen wir mehr Mitbestimmung ermöglichen durch ein modernes Personalvertretungsrecht."