Pressemitteilung zu den Äußerungen des Arbeitgeberpräsidenten M-V in der Ostsee-Zeitung
Beamte als Zielscheibe einer überflüssigen Neiddebatte
Der dbb beamtenbund und tarifunion M-V nimmt Bezug auf den in der Ostsee-Zeitung vom 28. Juli 2026 erschienenen Artikel über die Verbeamtung von Lehrkräften und die darin getätigten Äußerungen des Arbeitgeberpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz.
Die dort konstruierten Vorwürfe gegen Beamtinnen und Beamte sowie die Behauptung einer angeblichen Ungleichbehandlung zwischen Beamtenfamilien und anderen Familien entbehren jeder sachlichen Grundlage. Sie befeuern eine überflüssige Neiddebatte, die weder den Beschäftigten noch dem Gemeinwesen nutzt.
Familienzuschläge sind Teil der Besoldung – keine Privilegien
Der Familienzuschlag ist rechtlich kein „doppeltes Kindergeld“, sondern Bestandteil der Beamtenbesoldung. Er dient der amtsangemessenen Versorgung nach dem Alimentationsprinzip und ist Ausdruck der besonderen Dienst- und Treuepflicht, die Beamtinnen und Beamte gegenüber dem Staat leisten – lebenslang, ohne Streikrecht und mit weitreichenden Verpflichtungen.
Die Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung ist kein Vorteil ohne Gegenleistung, sondern integraler Bestandteil dieses Systems. Verschwiegen wird in dem Artikel zudem, dass Beihilfeberechtigte in der privaten Krankenversicherung erhebliche Eigenanteile tragen müssen (20–50 Prozent je nach familiärer Situation). Wer diese Ausgleichsmechanismen als „Privilegien“ diffamiert, verkennt die Grundlagen des Berufsbeamtentums.
Landesverwaltung M-V hat bundesweit den geringsten Beamtenanteil
Vor dem Hintergrund, dass Mecklenburg‑Vorpommern mit nur 1,08 Prozent den bundesweit niedrigsten Beamtenanteil bezogen auf die Gesamtbevölkerung aufweist, wirkt die Kritik des Arbeitgeberpräsidenten besonders willkürlich. Kein anderes Bundesland verfügt über weniger verbeamtete Beschäftigte.
In einem Land, dessen Verwaltung bereits heute mit deutlich weniger Beamtinnen und Beamten auskommen muss als anderswo, gefährdet jede weitere Schwächung des öffentlichen Dienstes die Funktionsfähigkeit staatlicher Kernaufgaben – von Polizei und Justiz bis hin zu Bildung und Verwaltung.
„Von welchen Privilegien spricht Herr Schwarz?"
Dietmar Knecht, Landesvorsitzender des dbb m‑v, weist die Verwendung des Begriffs „Privileg“ entschieden zurück: „Herr Schwarz spricht von Privilegien der Beamtinnen und Beamten. Ich frage mich: Von welchen Privilegien spricht er? Meint er etwa das Privileg, im Staatsdienst beleidigt, bedroht, tätlich angegriffen – oder im schlimmsten Fall sogar ermordet zu werden, wie jüngst in Stade? Wenn das ein Privileg sein soll, verzichten wir gerne darauf.“
Der tödliche Angriff in Stade sei ein mahnendes Beispiel für die besonderen Risiken, denen öffentlich Bedienstete ausgesetzt sind. Wer dennoch von „Privilegien“ spricht, ignoriert die Realität des öffentlichen Dienstes und die Verantwortung, die Beamtinnen und Beamte täglich für das staatliche Gewaltmonopol tragen.
Arbeitgeberpräsident im CDU-Schattenkabinett – eine unglückliche Rolle
Der dbb m‑v kritisiert zudem, dass Herr Schwarz in seiner Funktion als Arbeitgeberpräsident Positionen vertritt, die auffällig mit den Forderungen des CDU‑Schattenkabinetts übereinstimmen. Seine wiederholte Forderung nach einem „schlanken, effizienten und durchsetzungsfähigen Staat“ wirkt weniger wie ein sachlicher Reformbeitrag, sondern wie eine pauschale Abrechnung mit dem öffentlichen Dienst.
Sollte Herr Schwarz – wie im Schattenkabinett vorgesehen – künftig ministerielle Verantwortung übernehmen, wird auch er auf einen motivierten, leistungsfähigen und verlässlichen öffentlichen Dienst angewiesen sein. Dieser ist nicht Ursache der Probleme, die er beklagt, sondern Voraussetzung für deren Lösung – etwa bei Investitionsprogrammen, beim Fachkräftemangel oder der Sicherung staatlicher Leistungen.
Verbeamtung von Lehrkräften: Notwendige Maßnahme gegen den Lehrkräftemangel
Die Verbeamtung von Lehrkräften ist eine zentrale Maßnahme, die der dbb m-v stets gefordert hat, um im Wettbewerb mit anderen Bundesländern bestehen zu können und den akuten Lehrkräftemangel zu bekämpfen. Wer diese Strategie kritisiert, muss erklären, wie Unterrichtsausfall andernfalls verhindert werden soll. Ein „schlanker Staat“, der bereits heute unter massiven Personalengpässen leidet, kann sich diese Debatte nicht leisten.
Höchstrichterliche Vorgaben endlich akzeptieren
Mit Blick auf die anhaltende Kritik an Struktur und Umfang des öffentlichen Dienstes erklärt Knecht: „Es ist an der Zeit, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu akzeptieren. Wer die Daseinsvorsorge weiter vernachlässigt, schwächt die Demokratie. Das Gericht hat mehrfach klargestellt, dass der Staat eine funktionsfähige Verwaltung und eine amtsangemessene Versorgung seiner Beamtinnen und Beamten sicherstellen muss.“
Die Daseinsvorsorge sei keine variable Größe, die man nach Belieben kürzen könne. Sicherheit, Bildung, Justiz und Verwaltung ließen sich nicht gewinnorientiert outsourcen. Wer den öffentlichen Dienst weiter aushöhle, schwäche nicht die Bürokratie – sondern die Demokratie, betont der dbb Landesvorsitzende.
Aufruf zu einer sachlichen Debatte
Der dbb m‑v fordert Politik und Wirtschaft auf, von pauschaler Polemik gegen Beamtinnen und Beamte Abstand zu nehmen. Eine moderne Diskussion über den öffentlichen Dienst braucht Sachkunde, Fairness und Lösungsorientierung – nicht die künstliche Gegenüberstellung vermeintlich „Privilegierter“ und „Benachteiligter“.
„Wir stehen jederzeit bereit, konstruktiv an einer solchen sachlichen Debatte mitzuwirken“, so Knecht abschließend.