Besoldungsgruppen A2 und A3 werden aufgehoben
dbb m-v begrüßt verändertes Gesetz zu Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2019-21
Der Landtag hat am 13. November die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen für die Jahre 2019 bis 2021 beschlossen. Während des Gesetzgebungsverfahrens hatte der dbb m-v in seinen Stellungnahmen gefordert, daneben auch weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vorzusehen.
„Dazu gehörte unserer Meinung nach auch die Streichung der untersten Besoldungsgruppen“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht. Mit der gestern aufgrund eines Änderungsantrages von SPD und CDU beschlossenen Aufhebung der Besoldungsgruppen A2 und A3 sei der Landtag damit über den ursprünglichen Gesetzentwurf hinausgegangen.
Die betroffenen Beamtinnen und Beamten vorwiegend aus dem Justizdienst werden mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in die Besoldungsgruppe A4 übergeleitet. „Einkommenserhöhungen von bis zu 200 € tragen zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit in diesem untersten Besoldungssegment bei“, ist sich Knecht sicher.