30. März 2026

Besoldunganpassung in Mecklenburg-Vorpommern

dbb m-v: Gesetzentwurf bleibt hinter verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück

Der dbb mecklenburg-vorpommern begrüßt die geplante Übertragung des Tarifergebnisses, kritisiert jedoch fehlende strukturelle Korrekturen und fordert kurzfristige Maßnahmen gegen die fortbestehende Unteralimentation.

Der dbb beamtenbund und tarifunion mecklenburg-vorpommern (dbb m-v) hat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Beamtenversorgung für die Jahre 2026 bis 2028 bewertet.

Positiv hervorgehoben wird die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses. Gleichzeitig kritisiert der dbb m-v, dass damit eine weitere Stauchung der Besoldungstabelle einhergeht und strukturelle Probleme bestehen bleiben.

Nach Einschätzung des dbb m-v genügt der Entwurf weiterhin nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation. Die bestehende Unteralimentation werde nicht behoben, sondern faktisch fortgeschrieben.

Kritisch sieht der dbb m-v zudem die Verschiebung notwendiger Korrekturen auf einen unbestimmten Zeitpunkt. Dies sende ein negatives Signal an die Beamtinnen und Beamten und widerspreche der Pflicht zu zeitnahen Lösungen.

Der dbb m-v fordert daher kurzfristige Maßnahmen, insbesondere gesetzlich verankerte Abschlagszahlungen zur Entlastung der Betroffenen. Zugleich warnt er vor wachsenden Wettbewerbsnachteilen im föderalen Vergleich.

Positiv bewertet werden die Anpassung der Erschwerniszulagen sowie Verbesserungen im Beihilferecht.

Die angekündigten Nachzahlungen ab 2025 werden grundsätzlich begrüßt, müssen aus Sicht des dbb m-v jedoch verbindlich gesetzlich geregelt werden. Zudem fordert der dbb m-v klare Lösungen auch für zurückliegende Zeiträume sowie die Einführung von Musterverfahren zur Klärung offener Rechtsfragen.

Abschließend betont der dbb m-v die anhaltend zentrale Bedeutung einer verfassungsgemäßen Alimentation und spricht sich für stärker harmonisierte Besoldungsstrukturen im norddeutschen Raum aus.