Besoldunganpassung in Mecklenburg-Vorpommern
dbb m-v: Gesetzentwurf bleibt hinter verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück
Der dbb mecklenburg-vorpommern begrüßt die geplante Übertragung des Tarifergebnisses, kritisiert jedoch fehlende strukturelle Korrekturen und fordert kurzfristige Maßnahmen gegen die fortbestehende Unteralimentation.
Der dbb beamtenbund und tarifunion mecklenburg-vorpommern (dbb m-v) hat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Beamtenversorgung für die Jahre 2026 bis 2028 bewertet.
Positiv hervorgehoben wird die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses. Gleichzeitig kritisiert der dbb m-v, dass damit eine weitere Stauchung der Besoldungstabelle einhergeht und strukturelle Probleme bestehen bleiben.
Nach Einschätzung des dbb m-v genügt der Entwurf weiterhin nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation. Die bestehende Unteralimentation werde nicht behoben, sondern faktisch fortgeschrieben.
Kritisch sieht der dbb m-v zudem die Verschiebung notwendiger Korrekturen auf einen unbestimmten Zeitpunkt. Dies sende ein negatives Signal an die Beamtinnen und Beamten und widerspreche der Pflicht zu zeitnahen Lösungen.
Der dbb m-v fordert daher kurzfristige Maßnahmen, insbesondere gesetzlich verankerte Abschlagszahlungen zur Entlastung der Betroffenen. Zugleich warnt er vor wachsenden Wettbewerbsnachteilen im föderalen Vergleich.