Landesfinanzbericht 2025
dbb m-v hält Kritik des Landesrechnungshofes für berechtigt
Der heute veröffentlichte Landesfinanzbericht 2025 des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern bestätigt aus Sicht des dbb m-v langjährige Bedenken zur Personalentwicklung in der Landesverwaltung.
Konkret kritisiert der Rechnungshof, dass der Stellenzuwachs in der Staatskanzlei und den Ministerien in den vergangenen Jahren deutlich über dem in den nachgeordneten Behörden lag – laut Bericht im Verhältnis mehr als doppelt so hoch.
„Diese Entwicklung bemängeln wir seit Jahren“, erklärte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht. „Die Zahl der Führungskräfte nimmt stetig zu, während es in den nachgeordneten Bereichen – etwa bei Polizei, Finanzverwaltung und Bildung – zunehmend an qualifiziertem Personal fehlt.“
Besonders gravierend: In den nachgeordneten Bereichen (ohne Polizei und Schulen) kommt auf eine neue Stelle rechnerisch der vierfache Stellenzuwachs in den obersten Landesbehörden. Dabei handelt es sich gerade um die Behörden, die unmittelbar Leistungen für Bürgerinnen und Bürger erbringen oder für Genehmigungs- und Planungsverfahren zuständig sind.
Die Kritik des Landesrechnungshofes wird aus Sicht des dbb m-v zusätzlich durch einen CDU-Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt vom 12. Mai 2025 untermauert. Dieser sah unter anderem vor, im Finanzministerium 300 Beförderungsstellen im unteren und mittleren Dienst zu schaffen – ein Vorschlag, der jedoch von der Regierungskoalition abgelehnt wurde.
„Wenn beim wertschöpfenden Personal weiter gespart wird, darf man sich über Vertrauensverluste in den öffentlichen Dienst nicht wundern. Schon heute zeigen Umfragen, dass rund 70 Prozent der Bevölkerung kein Vertrauen mehr in die Handlungsfähigkeit des Staates haben – das ist brandgefährlich für unsere Demokratie“, so Knecht.
Bereits 2021 hatte der dbb m-v auf die deutliche Zunahme von Sonderdienstverträgen in der Landesregierung hingewiesen. Diese Verträge umgehen reguläre Laufbahnwege im Beamtenrecht, schaffen Ungleichheit im Kollegium und wirken demotivierend – vor allem für diejenigen, die sich regulär in der Laufbahn hocharbeiten wollen.
Knecht abschließend: „Ein zusätzliches Problem ist, dass Sonderdienstverträge weder dem Landesbeamtenausschuss noch den Personalvertretungen zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Wenn in den Ministerien von ‚Willkür‘ die Rede ist, ist das Ausdruck eines tiefen Misstrauens – und leider kein unbegründetes.“