09. April 2018

dbb m-v kritisiert Dienstpostenbewertungspraxis des Justizministeriums

Auf einer Personalversammlung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit hat der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Güstrow die Personalpolitik des Justizministeriums kritisiert. „Die rückwirkenden Herabstufungen von Dienstposten sind willkürlich und scheinen die fachliche Eignung kaum mehr zu berücksichtigen“, so Knecht.

Am 1. Februar 2018 hatte das Justizministerium rückwirkend zum 1. Januar 2017 per Erlass Dienstposten zurückgestuft und den Betroffenen damit die Chance auf bereits in Aussicht gestellte Beförderungen genommen. In anderen Bundesländern sei es üblich,  beispielsweise als Bewährungshelfer in die Besoldungsgruppe A 12 zu kommen. „Mit dieser Perspektive sind auch Kollegen aus Niedersachsen ins Land gelockt worden, deren Frustration kann man mehr als nachempfinden“, betonte der dbb Landesvorsitzende.

Eine ähnliche Situation bestehe bei den Justizwachtmeistern an den Gerichten, auch dort gingen alle anderen Bundesländer andere, motivierende Wege. „Während es mit Finanzminister Mathias Brodkorb gelungen ist, mittels zeit- und wirkungsgleicher Besoldungsanpassungen motivierende Besoldungsaussichten zu schaffen, unterlässt das Justizministerium jeden Versuch der Motivation der Mitarbeiter seines Ressorts in unteren Einkommens- oder Besoldungsgruppen. Geht das so weiter, haben wir dort bald mehr Häuptlinge als Indianer“, so Knecht.

Er beklagte zudem, dass ein diese Thematik betreffendes Schreiben des dbb m-v an Justizministerin Katy Hoffmeister seit mehr als einem Monat unbeantwortet geblieben sei.