06. Mai 2025

Neubewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

dbb m-v unterstützt Innenminister Pegel

  • Die Landesleitung des dbb Mecklenburg-Vorpommern bei ihrer Arbeitstagung – engagiert bei der Diskussion wichtiger Themen, parallel wurde natürlich die Live-Übertragung der Kanzlerwahl von Friedrich Merz verfolgt.

„Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst tragen eine besondere Verantwortung: Ihr Verhalten muss jederzeit ihre uneingeschränkte Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspiegeln. Dazu gehören unter anderem die Achtung der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte, der Schutz von Minderheiten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Justiz. Eine Prüfung der Verfassungstreue sollte daher im konkreten Zweifelsfall erfolgen. Wer diese Grundwerte nicht vertritt, hat im öffentlichen Dienst keinen Platz“, diese klare Haltung bekräftigte die dbb Landesleitung auf ihrer heutigen Klausurtagung. Dies gelte ausnahmslos für jede Form von Verfassungsfeindlichkeit.

Die jüngste Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als flächendeckend rechtsextrem hat eine kontroverse Debatte entfacht. Dabei wird zunehmend die These verbreitet, dass zahlreiche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes pauschal als potenziell rechtsextrem betrachtet werden. „Diese verzerrte Darstellung darf nicht unwidersprochen bleiben“, betont dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht. „Noch dazu basiert sie lediglich auf einzelnen Schlagzeilen – ohne dass den zuständigen Behörden Einblick in das als geheim eingestufte Gutachten gewährt wurde.“

Der dbb m-v unterstützt daher nachdrücklich die Forderung von Innenminister Christian Pegel, das BfV solle allen Bundesländern Zugang zum betreffenden Gutachten ermöglichen.

„Bis zu einer Klärung dieser Sachlage wünschen wir uns eine sachlichere und differenziertere öffentliche Diskussion“, so Knecht. „Die bisherige Berichterstattung konzentriert sich stark auf die Polizei, was ein verzerrtes Bild erzeugen könnte: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 6.000 Polizeibeamtinnen und -beamte, doch zwischen 2019 und 2024 wurden lediglich 16 Verfahren vor den Disziplinarkammern in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet. Darüber hinaus kann die Statistik des Justizministeriums nicht einmal klären, ob Extremismus überhaupt Gegenstand dieser Verfahren war.“

Für den dbb m-v bleibt klar: Der Nachweis, dass eine Beamtin oder ein Beamter die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht mehr vertritt, muss durch den Dienstherrn gemäß geltender gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall erbracht werden. Eine Entfernung aus dem Dienst darf ausschließlich durch ein Gericht erfolgen.