08. Januar 2021

Amtsangemessene Alimentation nach BVerfGE

dbb und dbb Landesbünde fordern bundeseinheitliche Besoldung

Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten „Grundbesoldung“ in Berlin sowie zur Unteralimentierung „kinderreicher Beamtenfamilien“ in Nordrhein-Westfalen und wegen der herausragenden und langfristigen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht haben der dbb m-v, der dbb sowie alle anderen dbb Landesbünde die jeweiligen Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am heutigen Tag aufgefordert, die Verfassungsvorgaben für die Vergangenheit umgehend zu erfüllen und für die Zukunft die Unterstützung bei der zwingend notwendigen Neugestaltung angeboten.

„Auch wenn wir mit der im Landtag gerade beratenen Besoldungsrechtsneuordnung und den darin enthaltenen Verbesserungen sowie den Erlassen zur Umsetzung der Karlsruher Urteile im Sinne der Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg sind, haben wir in Zukunft natürlich auch nach der Besoldungsrechtsneuordnung hier im Land weiterhin Lösungen anzustreben, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der Besoldung der Beamtenschaft Deutschlands sicherstellen“, erklärte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin. Ansonsten drohe die Daseinsvorsorge des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb um die besten Köpfe hier im Land unterzugehen.

 

Bundeseinheitliche Lösung angestrebt

Das Grundgesetz gelte überall in Deutschland und es könne nicht sein, dass bei Beamtinnen und Beamten, die täglich ihren Dienst verrichten, der Abstand zu den staatlichen Leistungen der Grundsicherung nicht eingehalten werde.

Die gemeinsame Aktion des dbb und seiner Landesbünde ist getragen von dem Willen, auf der Basis von einheitlichen Grundlagen mit allen Ländern und dem Bund einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige Regelungen zu erarbeiten.   Seit dem Jahr 2006 habe sich die Besoldung im Bund und in den Ländern sehr unterschiedlich - meist nach der jeweiligen Kassenlage - entwickelt und mittlerweile existieren 17 verschiedene Besoldungsgesetze, machte Knecht deutlich.

„Noch immer wird sich gern daran erinnert, dass es Mecklenburg-Vorpommern war, welches als einziges Land gegen diese Art von Wettbewerb während der Föderalismusreform II gestimmt hat. Trotz dieser Genugtuung haben wir gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass Mecklenburg-Vorpommern in diesem kannibalischen Wettbewerbsföderalismus nicht abgehängt wird und müssen alles daransetzen, sowohl für das Bestandspersonal attraktiv als auch für junge Menschen, die sich für einen Beruf im öffentlichen Dienst erst noch entscheiden sollen, interessant zu bleiben“, betonte Knecht abschließend.