Dritter Besoldungsdialog:
Einigkeit darüber, dass trotz Landtagswahl keine Zeit verloren gehen darf
Am 7. September fand der dritte Besoldungsdialog zur amtsangemessenen Alimentation zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und den Gewerkschaften statt. Im Mittelpunkt standen die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die daraus resultierenden Anforderungen an eine verfassungsgemäße Besoldung.
Bereits einen Tag später vertieften der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht und Finanzminister Dr. Heiko Geue die Ergebnisse in einem bilateralen Gespräch. Dabei ging es insbesondere um die weitere Auswertung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und die notwendigen Schritte für Mecklenburg-Vorpommern.
Der dbb m-v bewertet die Fortsetzung des Dialogs grundsätzlich positiv. Die offene und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Gesprächsatmosphäre schafft eine wichtige Grundlage für die weiteren Beratungen. Gleichzeitig macht der dbb deutlich, dass nun konkrete Entscheidungen und belastbare Ergebnisse erforderlich sind.
Finanzminister Dr. Heiko Geue betonte:
„Ich habe zugesagt, bis zur Wahl mit den Gewerkschaften im Gespräch zu bleiben – und dieses Versprechen halten wir. Die Gespräche mit dem dbb m-v waren von Beginn an konstruktiv und von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Gemeinsam haben wir uns darauf verständigt, zunächst schnell die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung auf den Weg zu bringen - Mecklenburg-Vorpommern war da im Ländervergleich an erster Stelle - und anschließend die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gründlich auszuwerten. Für mich ist klar: Eine gute und verlässliche Landespolitik braucht den Dialog mit den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen. Mecklenburg-Vorpommern steht zu seiner Verantwortung für eine verfassungsgemäße und faire Besoldung – und wir wollen diese Verantwortung gemeinsam im Dialog mit den Gewerkschaften wahrnehmen. Wenn der Wähler so entscheiden sollte, sehr gerne über den anstehenden Wahltag hinaus.“
Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl besteht das Risiko, dass noch nicht abgeschlossene parlamentarische Vorhaben dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen. Gesetzgebungsverfahren müssten in diesem Fall in der neuen Wahlperiode erneut eingebracht oder aufgegriffen werden. Dies könnte notwendige Entscheidungen zur verfassungsgemäßen Alimentation erheblich verzögern.
Vor diesem Hintergrund bestand Einigkeit darüber, die rechtliche Bewertung, die politischen Entscheidungen sowie die Vorbereitung möglicher gesetzlicher Regelungen mit hoher Priorität voranzutreiben. Gleichzeitig sollen die bisherigen Arbeitsstände so dokumentiert und abgesichert werden, dass nach der Wahl ohne vermeidbare Verzögerungen weitergearbeitet werden kann.
Der Finanzminister bekräftigte zudem die Absicht, die Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung nicht von zuvor eingelegten Widersprüchen abhängig zu machen. Ebenso soll es keine Benachteiligungen in der Versorgung geben.
Für den dbb m-v bleibt damit klar: Der Dialog ist notwendig und richtig. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit müssen nun jedoch konkrete Schritte folgen, damit weder wichtige Arbeitsstände verloren gehen noch zusätzlicher Zeitverzug entsteht.
Dietmar Knecht erklärte:
"Wir begrüßen, dass der Finanzminister den Dialog mit uns wie vorgesehen fortsetzt hat und sich zur Verantwortung des Landes für eine verfassungsgemäße und faire Besoldung bekennt. Angesichts der bevorstehenden Landtagswahl drängt jedoch die Zeit. Es muss verhindert werden, dass bereits erreichte Arbeitsstände durch das Prinzip der Diskontinuität verloren gehen und das Verfahren nach der Wahl faktisch wieder von vorn beginnt. Die Kolleginnen und Kollegen haben zu Recht eine hohe Erwartungshaltung. Sie erwarten nicht nur weitere Gespräche, sondern belastbare Aussagen, einen verbindlichen Zeitplan und konkrete Maßnahmen. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts müssen vollständig ausgewertet und konsequent umgesetzt werden. Der dbb wird diesen Prozess konstruktiv begleiten, aber ebenso kritisch darauf achten, dass dem angekündigten Dialog rechtzeitig und unmittelbar nach der Wahl konkrete Ergebnisse folgen."
Fazit: Die Gespräche werden fortgesetzt. Gleichzeitig besteht auf allen Seiten Einigkeit darüber, dass die Zeit bis zur Landtagswahl genutzt werden muss, um die notwendigen Vorarbeiten abzuschließen und die Grundlage für eine zügige Umsetzung einer verfassungsgemäßen Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.