dbb m-v begrüßt Kabinettsbeschluss:
Energiepreispauschale auch für pensionierte Beamte
Das Kabinett hat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die als Teil des Dritten Entlastungspakets der Bundesregierung an Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlt wird, auch den pensionierten ehemaligen Beamten, wie z.B. den ehemaligen Polizistinnen und Polizisten, des Landes zu gewähren.
„Der dbb m-v begrüßt das ausdrücklich, wird damit doch unserer Forderung Rechnung getragen, die Einmalzahlung in das aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungsanpassung zum 1. Dezember einzubetten“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.
Von der einmaligen Zahlung profitieren in Mecklenburg-Vorpommern etwa 7 000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes.
Entsprechend dem gestern beschlossenen Gesetzentwurf, der nun in den Landtag eingebracht wird, soll der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes aus dem November des letzten Jahres zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen und die Besoldungs- und Versorgungsbezüge dementsprechend zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht werden.
Von der linearen Erhöhung der Besoldung sind erstmalig auch eine Dynamisierung der Stellenzulagen z.B. für die Polizei, Feuerwehr und den Justizvollzug erfasst. Außerdem werden die Anwärterbezüge entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.