17. Februar 2019

Entscheidung des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern

Ex-Polizisten der DDR erhalten mehr Rente

Am 30. Januar 2019 entschied das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, wie zuvor auch das Bundessozialgericht sowie die Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Sachsen-Anhalt, dass das Verpflegungsgeld ehemaliger Volkspolizisten der DDR in die Rentenberechnung einfließen muss.

Danach ist das seinerzeit gezahlte Verpflegungsgeld als Teil des Arbeitsentgelts zu betrachten. „Eine Revision des Urteils vor dem Bundessozialgericht ist nicht möglich“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht, „sodass die Umsetzung des Urteils im Interesse der mittlerweile oft über 70jährigen Betroffenen nicht weiter verzögert werden sollte“.

Der dbb m-v geht davon aus, dass auch Bedienstete der DDR Berufsfeuerwehren Nutznießer des Urteils sind, da die Feuerwehren Bestandteil der ehemaligen Volkspolizei waren.

„Sobald bekannt wird, wie nun Landesregierung und Rentenversicherung an die Abarbeitung der zusätzlichen Rentenansprüche gehen, werden wir unsere Mitglieder zeitnah bei der Umsetzung ihrer Ansprüche unterstützen“, unterstrich der dbb Landesvorsitzende.