10. Oktober 2017

Angleichung Ost-West ab A10

Gespräche mit der Landesregierung zur möglichen Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zur verzögerten Ost-West-Anpassung und Besoldungsanpassung 2008 geplant

Der dbb mecklenburg-vorpommern will sich mit der Landesregierung auf Auswirkungen und daraus folgende Modalitäten zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 verständigen. „Hierzu haben wir bereits Kontakt mit der Ministerpräsidentin und dem Finanzminister aufgenommen“, erklärte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass unter anderem die seinerzeitige um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung der Besoldungsgruppen A 10 und höher in Sachsen verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dem dortigen Landesgesetzgeber die Änderungen des Besoldungsgesetzes bis zum 1. Juli 2018 aufgegeben. „Auch wenn man aus dem Urteil, was zunächst nur Sachsen betrifft,  keine unmittelbaren rechtlichen Folgen reklamieren kann, sehe ich doch das Land in der Pflicht, im Sinne der Betroffenen hier nachzusteuern, um die Verfassungskonformität wieder herzustellen, da die dem Urteil zugrundeliegende Fakten dieselben sind“, betonte Knecht.